Viele Mandanten berichten: „Ich hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun – und jetzt das.“ In diesem Video erklärt Strafverteidiger Nikolai Odebralski, was der Vorwurf sexueller Belästigung konkret bedeutet – und wie wir in über 80 % der Fälle eine außergerichtliche und diskrete Lösung erreichen.
Sie erfahren:
- Was das Gesetz unter „sexueller Belästigung“ versteht
- Welche Berührungen strafbar sind – und welche nicht
- Warum Sie nicht selbst zur Polizei gehen sollten
- Wie wir Ermittlungsakten anfordern und Sie professionell vertreten
- Wie realistisch eine Einstellung des Verfahrens ist
Sie haben eine Vorladung oder Anklage erhalten? Reagieren Sie nicht überstürzt – sondern lassen Sie sich beraten.
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