Schutz Ihrer Rechte – konsequente Verteidigung in einer Extremsituation
Wer eine Vorladung im Sexualstrafrecht oder Anklageschrift wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhält, steht meist von einem Tag auf den anderen im Mittelpunkt eines hochsensiblen Ermittlungsverfahrens. Viele Betroffene wissen zunächst nicht, was genau ihnen zur Last gelegt wird, welche Schritte nun folgen und wie sie sich gegenüber Polizei, Jugendamt und Umfeld verhalten sollen. In dieser Situation werden vorschnelle Erklärungsversuche schnell zum Problem.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist einer der schwerwiegendsten Vorwürfe, dem sich Betroffene im deutschen Strafrecht stellen müssen. Sollte allein schon der Verdacht an die Öffentlichkeit geratenen, kann die private Und berufliche Existenz erheblich gefährdet sein. Denn die soziale Ächtung und Verabscheuung die dem Vorwurf in allen Gesellschaftsschichten begegnet, ist neben Mord und Totschlag die höchste in Deutschland.
Dies schlägt sich auch in der Gesetzgebung nieder, erst im Sommer 2020 wurde von dem Justizministerium bekanntgegeben, dass die Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern weiter erhöht werden sollen.
Sollten Sie erfahren, dass Ihnen der sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Machen sie auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei und wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir agieren im gesamten Bundesgebiet und verfügen gerade im Bereich der Strafverteidigung in Sexualdelikten über herausragende Expertise und langjährige Erfahrung. Wir beraten und vertreten Sie gerne und helfen so, durch eine engagierte Betreuung des Verfahrens von Beginn an die Weichen für einen guten Ausgang zu legen.
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Mehr InformationenAktuell sieht der Grundtatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe vor. Sollten sexuelle Handlungen vor einem Kind vorgenommen werden, oder diesem beispielsweise Pornographie vorgeführt werden, verringert sich der Strafrahmen auf 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Sollte der Beischlaf mit dem Kind vorgenommen werden, die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen worden sein oder das Kind in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklungen gebracht worden sein liegt ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vor, § 176a Abs. 2 StGB. Hier droht eine, in der Regel nicht mehr bewährungsfähige, Freiheitsstrafe von mindestens 2Jahren.
Diese Strafrahmen werden aber nur noch kurze Zeit bestand haben. Es gibt Anstrengungen des Justizministeriums schon den Grundtatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Verbrechen zu erklären. Dies hätte zur Folge, dass dann eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr drohen würde.
Zunächst muss es sich bei dem Opfer um ein Kind handeln. Dafür muss es zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre sein. Bei älteren, aber noch nicht volljährigen Opfern kommt der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen,§ 182 StGB, zur Anwendung.
Weiter muss eine sexuelle Handlung entweder an dem Kind oder auf die Veranlassung des Täters von dem Kind durchgeführt werden. Sehen sie zum Thema sexuelle Handlungen meinen gesonderten Beitrag.
Ebenfalls fällt auch das Ausüben von sexuellen Handlungen an sich selbst, oder einer anderen Person, vor den Augen des Kindes, oder das Abspielen pornografischen Materials vor einem Kind unter den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
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Mehr InformationenTop-Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Ruhige Erklärung meiner Rechte, gezielte Akteneinsicht, dann konsequentes Handeln. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
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Ich fühlte mich nicht verurteilt. Die Strategie war klar. Schnelle Rückmeldungen und bundesweit erreichbar. Am Ende ein gutes Ergebnis.
Vielen Dank für die schnelle und freundliche Beratung. Wir hatten eine Rechtsfrage für unser Unternehmen und Herr Odebralski hat uns sofort telefonisch beraten. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren
Erfahrene Verteidigung im Sexualstrafrecht
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