
Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht
Als bundesweit führende Rechtsanwaltskanzlei für Sexualstrafrecht freuen wir uns, Ihnen unsere Hilfe in einer sensiblen Situation anbieten zu können.
Denn sofern Sie einer Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Exhibitionismus oder Kinderpornographie erhalten haben, helfen wir weiter - immer mit dem Ziel, das Verfahren außergerichtlich zum Abschluss zu bringen und natürlich eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Wir kennen Ihre Situation aus einer Vielzahl von Gesprächen mit anderen Betroffenen und versprechen schnelle Hilfe und einen äußerst diskreten Umgang mit ihrer Angelegenheit. Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauch von Kindren, Vergewaltigung oder Kinderpornographie? Natürlich sind die für Vorwürfe unangenehm. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner zu finden, der einen professionellen und vorurteilsfreien Umgang hiermit verspricht.
Legen Sie Ihr Sexualstrafverfahren in unserer erfahrenen Hände und wir werden Ihr Vertrauen nicht enttäuschen. Ehrenwort.
Warum wir so erfolgreich sind
Was unterscheidet uns von anderen Kanzleien? Und warum werden die Verfahren unserer Kanzlei weit überdurchschnittlich häufig im Ermittlungsverfahren eingestellt und ohne öffentliche Hauptverhandlung zum Abschluss gebracht?
Die Antwort hierauf ist einfach: wir unterscheiden uns von der durchschnittlichen Kanzlei dadurch, dass wir nicht nur die fachliche Expertise haben um mit einem überlegenen Wissen gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten die richtigen Argumente zu finden und hierdurch zu überzeugen. Dies wiederum ergibt sich aus der täglichen Bearbeitung von Sexualstraftaten und natürlich einer regelmäßigen Fortbildung sowie theoretischen Auseinandersetzung mit den juristischen Voraussetzungen derartiger Strafbarkeiten.
Darüber hinaus fühlen sich unsere Mandanten bei uns gut aufgehoben, da wir mit den Vorwürfen vorurteilsfrei und diskret umgehen - und zudem durchgehend für unsere Mandanten zu erreichen sind. Sie hatten gerade eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie oder einer ihrer Angehörigen wurde wegen dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern festgenommen?
Schreiben Sie uns eine Mail oder nutzen Sie die Notrufnummer, und Sie werden sehen: Sie erhalten umgehend eine Antwort und Hilfe - auch am Wochenende, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder an Feiertagen.
Zudem vermitteln wir Ansprechpartner in Bezug auf Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung, sexuelle Form von Kindern oder anderer Sexualstraftaten regelmäßig stellen. Das Jugendamt wurde eingeschaltet und droht, die Kinder aus der Familie herauszunehmen? Auch in diesem Falle finden wir eine schnelle Lösung, denn wir arbeiten mit bundesweit mit renommierten Experten auf dem Gebiet des Familienrechts zusammen, die sich auch dieser Problemstellung annehmen. Bei uns bekommen Sie ein Komplettpaket für jeden Aspekt dieser Angelegenheit.
Hinzu kommt: Rechtsanwalt Odebralski vertritt nicht nur täglich Beschuldigte wegen der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder Kinderpornographie gegenüber Staatsanwaltschaften und vor Gericht und verfügt hierdurch über die praktische Erfahrung. Darüber hinaus ist er auch wissenschaftlich bundesweit anerkannter Experte, im August 2020 erschien im renommierten Springer-Verlag ein Fachbuch von Herrn Rechtsanwalt Odebralski mit dem Titel "Strafverteidigung im Sexualstrafverfahren - ein Praxishandbuch".
Letztlich transportieren wir auch unsere Referenzen immer transparent:
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Referenzen von zufriedenen Mandanten aus ganz Deutschland nach 10 Jahren Tätigkeit als Strafverteidiger für Sexualstrafrverfahren finden Sie auf: Anwalt.de, Google oder Proven Expert sowie auf Facebook.
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Beschuldigter wegen Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch?
Was tun wir für Sie?
Sofern Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder einer anderen Sexualstraftat erhalten, zeigen wir zunächst einmal ihre Vertretung gegenüber der Polizei an und sagen den Vernehmungstermin ab. Es ist hierbei grundlegend wichtig, den Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen - dies entspricht auch so den gewöhnlichen Abläufen in diesem Verfahren. Denn sinnvoller als bei der Polizei eine Aussage zu machen ist es, sich zunächst aber die Akten genau anzusehen und anschließend eine umfassende schriftliche Erklärung zu den Akten zu reichen.
Bewusst machen muss man sich hierbei auch, dass die Polizei nicht der Freund und Helfer des Beschuldigten einer Sexualstraftat ist - was manchmal angenommen wird. Als Beschuldigter ist man eben Beschuldigter und man wird nicht zur polizeilichen Vernehmung kommen bei der einem die netten Vernehmungsbeamten dann helfen, diese unrichtigen Vorwürfen zu entkräften. In der Praxis ist oft eher das Gegenteil der Fall.
Nachdem wir uns einen Überblick über die Akten verschaffen konnten, geben wir eine umfassende Verteidigererklärung für sie ab, in der wir den Sachverhalt nicht nur juristisch einordnen, sondern uns auch detailliert mit den einzelnen bei den Akten befindlichen Beweismittel auseinandersetzen.
Gerade dies ist das Erfolgsgeheimnis unserer seit nunmehr zehn Jahren andauernden Tätigkeit. Im Rahmen der Erklärung bereiten wir insofern den gesamten Vorgang noch einmal auf und beantragen sodann, das Verfahren zu einem außergerichtlichen Abschluss zu bringen. Ob und wie dies möglich ist, hängt natürlich immer von der individuellen Fallgestaltung ab und ist an dieser Stelle aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten nicht abschließend darstellbar.
Anklageschrift wegen Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern?
Sofern Sie Bereits eine Anklageschrift wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern oder Kinderpornographie oder einer sonstigen Sexualstraftat erhalten haben, bedeutet dies, dass sich eine öffentliche Hauptverhandlung nicht mehr vermeiden lassen wird. Vielleicht haben sie dem gesamten Verfahren bislang nicht ausreichend Bedeutung beigemessen und kein Anwalt mandatiert. Vielleicht haben sie auch einen Anwalt und den Eindruck, dass dieser sich mit dem Verfahren nicht richtig auskennt oder überfordert ist. Wie dem auch sei, jedenfalls wird die Sache nun wirklich ernst und gerade in Sexualstrafverfahren braucht es einen kompetenten Anwalt der sich mit diesen Vorwürfen auskennt.
Der weitere Ablauf wäre, dass wir zunächst einmal in Kontakt kommen und sie mir die Anklageschrift zukommen lassen. Ob dies im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in meiner schönen Kanzlei passiert oder zunächst per E-Mail, ist hierbei nicht entscheidend. Wichtig ist vielmehr das ich die Unterlagen bekommen, die Akten beantragen und mir alles ansehe. Ob eine Vertretung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt, wird man dann im Einzelfall entscheiden müssen.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte auch dem gesonderten Beitrag zum Thema Anklageschrift als Beschuldigter im Sexualstrafverfahren.
Einen anderen Anwalt beauftragt - kann ich zu Ihnen wechseln?
Regelmäßig melden sich Betroffene bei mir, die sich nach Erhalt der Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung ins Internet begeben und dort in der ersten Aufregung ein Anwalt herausgesucht und beauftragt haben.
Oft handelt es sich hierbei um ein Anwalt, der gar kein Fachanwalt für Strafrecht und erst recht kein Experte für Sexualdelikte ist. Bei einer nochmaligen Recherche im Internet stoßen die Betroffenen oft auf unsere Kanzlei, insbesondere wenn das Verfahren außergerichtlich nicht eingestellt worden ist und vielleicht sogar schon eine Anklage auf dem Tisch liegt.
In einer solchen Situation ist der Wechsel eines Anwalts nicht nur kein Problem - sondern darüber hinaus auch sinnvoll. Denn machen wir uns nichts vor: die Vorwürfe sind äußerst ernst zu nehmen und falsch verstandene Loyalität gegenüber einem Rechtsanwalt, der schließlich selbst auch nur Dienstleister, ist hier fehl am Platz. Und oft haben mir Kollegen nach einem solchen Wechsel schon gesagt, dass sie froh waren, dass Mandat abgeben zu können da sie hiermit überfordert waren - sich aber nicht getraut haben, dies gegenüber ihren Mandanten zu sagen.
Insofern: sofern Sie sich bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat aktuell nicht gut aufgehoben fühlen und den Anwalt wechseln möchten, nehmen Sie einfach zu mir Kontakt auf und ich kümmere mich um alles weitere - freundlich, kollegial und ganz in Ihrem Interesse.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Auch der Umgang mit den Kosten ist ein Grund dafür, warum wir eine derart hohe Zufriedenheitsquote haben.
Denn wir arbeiten nicht mit umständlichen Stundensatzhonoraren oder versteckten Zusatzkosten - bei uns bekommen Sie am Ende des Verfahrens nicht eine horrende Rechnung oder bezahlen für jeden Anruf oder jede E-Mail extra.
Wir halten die Kosten immer dadurch für alle Beteiligten transparent udn übersichtlich, dass wir für jeden Verfahrensschritt bzw. Verfahrensstadium eine gesonderte Pauschale vereinbaren. Hierdurch haben Sie die volle Übersicht über die Kosten, die Höhe der jeweiligen Kosten natürlich mit dem Vorwurf und dem Verfahren zusammen - aber wir haben hier noch in jedem Fall eine Lösung gefunden, die passt.
Nikolai Odebralski,
Fachanwalt für Strafrecht & Rechtsanwalt für Sexualdelikte
Als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht tätig in:
Berlin – Hamburg – München – Frankfurt – Stuttgart – Leipzig – Bremen – Dresden – Hannover – Nürnberg – Mannheim – Wiesbaden – Augsburg – Oldenburg – Osnabrück – Braunschweig – Göttingen – Kiel – Magdeburg – Freiburg – Lübeck – Erfurt – Kassel- Rostock – Saarbrücken – Potsdam – Ludwigshafen – Heidelberg – Regensburg - Aachen – Bergisch Gladbach – Bielefeld – Bochum – Bonn- Bottrop – Dortmund – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Gelsenkirchen – Hagen – Hamm- Herne – Köln – Krefeld – Leverkusen – Mönchengladbach – Moers – Münster – Neuss – Paderborn – Recklinghausen – Remscheid – Siegen – Solingen – Witten - Wuppertal

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Sexualdelikte?
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten groben Überblick über den Bereich der Sexualdelikte geben und zumindest die dringendsten Fragen beantworten. Dennoch ist diese Übersicht allgemein gehalten und ersetzt in keinem Fall ein individuelles Beratungsgespräch. Eine erste Information im Internet kann ein persönliches Gespräch über den individuellen Fall nicht ersetzen.
Wenden Sie sich für ein solches bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de an mich. Gerne vereinbare ich dann einen Termin zur Erstberatung.
Im Notfall über: 0151 - 11 63 20 82
Referenzen von zufriedenen Mandanten aus ganz Deutschland finden Sie auf: Anwalt.de, Google oder Proven Expert sowie auf Facebook.