In Verfahren wegen Sexualdelikten steht häufig Aussage gegen Aussage. Objektive Beweise fehlen oft vollständig, sodass die Entscheidung maßgeblich davon abhängt, welche Aussage als glaubhaft bewertet wird. Für Beschuldigte bedeutet das eine enorme Belastung – denn selbst dann, wenn sie sich keiner Tat schuldig fühlen, kann ein Verfahren allein auf der Grundlage einer belastenden Aussage geführt werden.
Erinnerungen sind nicht immer so zuverlässig, wie sie erscheinen. In der psychologischen Forschung ist seit langem bekannt, dass Aussagen durch äußere Einflüsse verändert, verstärkt oder sogar unbewusst „geformt“ werden können. Genau hier kommt der Begriff der Suggestion ins Spiel.
Suggestion beschreibt den Einfluss auf Wahrnehmungen und Erinnerungen durch andere Personen oder Umstände. Besonders problematisch wird dies, wenn sich durch wiederholte Gespräche, gezielte oder unbewusste Beeinflussung oder bestimmte Fragetechniken Erinnerungen entwickeln, die so ursprünglich möglicherweise nicht vorhanden waren.
Es stellt sich daher die entscheidende Frage: Wie verlässlich ist die belastende Aussage tatsächlich?
Für die Verteidigung ist es von großer Bedeutung, mögliche suggestive Einflüsse frühzeitig zu erkennen und aufzuarbeiten. Denn in vielen Verfahren entscheidet sich genau an diesem Punkt, ob eine Aussage als glaubhaft angesehen wird – oder nicht.
Der Begriff Suggestion beschreibt in der Psychologie die Beeinflussung von Wahrnehmungen, Erinnerungen oder Überzeugungen durch äußere Einflüsse. Dabei kann diese Beeinflussung bewusst oder unbewusst erfolgen – häufig sogar, ohne dass die betroffene Person es selbst bemerkt.
Menschen speichern Erlebnisse nicht wie eine Kamera ab. Erinnerungen sind kein festes Abbild der Realität, sondern werden im Laufe der Zeit immer wieder rekonstruiert und verändert. Dabei können verschiedene Faktoren Einfluss nehmen, zum Beispiel:
Durch solche Einflüsse kann sich eine Erinnerung Schritt für Schritt verändern – manchmal so weit, dass sie sich für die betroffene Person vollkommen real anfühlt, obwohl sie ursprünglich anders war oder in dieser Form nie stattgefunden hat.
Ein wichtiger Punkt: Suggestion ist nicht zwangsläufig das Ergebnis einer absichtlichen Manipulation. In vielen Fällen geschieht sie unbewusst.
Das kann beispielsweise passieren durch:
Für die betroffene Person entsteht dadurch oft ein geschlossenes Bild, das sich im Laufe der Zeit verfestigt.
Im Strafverfahren kann Suggestion eine entscheidende Rolle spielen – insbesondere dann, wenn:
Hier setzt die sogenannte aussagepsychologische Begutachtung an, die überprüft, wie zuverlässig eine Aussage ist und ob Anzeichen für suggestive Einflüsse vorliegen.
Für Beschuldigte kann das Thema Suggestion von elementarer Bedeutung sein. Denn selbst wenn eine belastende Aussage überzeugend wirkt, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch auf einem unverfälschten Erlebnis beruht.
Gerade in komplexen Verfahren ist es daher entscheidend:
Eine vorschnelle Bewertung kann hier zu gravierenden Fehlentscheidungen führen.
Neben der Beeinflussung durch andere spielt im Sexualstrafrecht auch die sogenannte Autosuggestion eine wichtige Rolle. Darunter versteht man die Selbstbeeinflussung von Erinnerungen und Wahrnehmungen – also Prozesse, bei denen sich eine Person selbst von einer bestimmten Version eines Geschehens überzeugt.
Für Beschuldigte ist das ein besonders sensibler Punkt. Denn Autosuggestion bedeutet nicht, dass jemand bewusst die Unwahrheit sagt. Vielmehr kann sich eine Erinnerung im Laufe der Zeit so verändern, dass sie sich für die betroffene Person vollkommen real und glaubhaft anfühlt.
Autosuggestion entwickelt sich häufig schleichend. Ausgangspunkt ist oft:
Im weiteren Verlauf kann sich die Erinnerung durch verschiedene Faktoren verändern:
Mit der Zeit entsteht daraus ein immer klareres inneres Bild – das sich jedoch vom ursprünglichen Geschehen unterscheiden kann.
Ein entscheidender Punkt ist: Auch autosuggestiv entstandene Erinnerungen fühlen sich für die betroffene Person absolut real an.
Das liegt daran, dass:
Für Außenstehende – und auch für Gerichte – kann es daher äußerst schwierig sein, zwischen einer tatsächlich erlebten und einer autosuggestiv veränderten Erinnerung zu unterscheiden.
Autosuggestion spielt insbesondere in Fällen eine Rolle, in denen:
In solchen Konstellationen stellt sich die Frage, ob die heutige Darstellung noch dem ursprünglichen Erleben entspricht – oder ob sie sich im Laufe der Zeit verändert hat.
Für die Verteidigung ist es entscheidend, mögliche autosuggestive Prozesse zu erkennen und aufzuarbeiten. Dabei geht es insbesondere um:
Ziel ist es, nachvollziehbar darzustellen, ob und in welchem Umfang die Erinnerung beeinflusst worden sein könnte.
Kinder gelten im Strafverfahren als besonders schutzbedürftig – gleichzeitig sind sie jedoch auch besonders anfällig für suggestive Einflüsse. Gerade im Sexualstrafrecht spielt dieser Umstand eine zentrale Rolle, da Aussagen von Kindern häufig eine hohe emotionale Wirkung entfalten und erhebliches Gewicht im Verfahren haben können.
Für Beschuldigte ist es deshalb entscheidend zu verstehen: Auch kindliche Aussagen können durch äußere Einflüsse geprägt oder verändert worden sein – oft ohne bewusste Absicht.
Kinder befinden sich noch in ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung. Das hat zur Folge, dass sie:
Hinzu kommt, dass Kinder häufig das Bedürfnis haben, „richtig“ zu antworten oder Erwartungen zu erfüllen – insbesondere gegenüber Eltern, Lehrern oder Ermittlern.
Suggestive Einflüsse können aus verschiedenen Richtungen kommen, zum Beispiel durch:
Je häufiger ein Kind zu einem bestimmten Thema befragt wird, desto größer ist die Gefahr, dass sich die Darstellung im Laufe der Zeit verändert oder verfestigt.
Ein besonders kritischer Punkt sind mehrfache Befragungen. Studien zeigen, dass Kinder dazu neigen:
Mit jeder Wiederholung kann sich die ursprüngliche Erinnerung weiter verändern – bis hin zu einer in sich stimmigen, aber möglicherweise nicht ursprünglichen Darstellung.
Für Gerichte ergibt sich daraus eine erhebliche Schwierigkeit: Wie kann beurteilt werden, ob eine kindliche Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis beruht oder durch Suggestion beeinflusst wurde?
Deshalb wird in solchen Verfahren häufig auf aussagepsychologische Gutachten zurückgegriffen. Diese untersuchen unter anderem:
Für Beschuldigte ist dieser Aspekt von enormer Bedeutung. Denn kindliche Aussagen werden oft als besonders glaubhaft wahrgenommen – gleichzeitig besteht hier ein erhöhtes Risiko für unbeabsichtigte Beeinflussung.
Eine sorgfältige Verteidigung muss daher:
Auch wenn Aussagen von Kindern besonders ernst genommen werden müssen, bedeutet das nicht, dass sie automatisch frei von Beeinflussung sind.
Die sogenannten Wormser Prozesse gelten als eines der bekanntesten Beispiele dafür, welche gravierenden Folgen suggestive Einflüsse in Sexualstrafverfahren haben können.
In den 1990er Jahren wurden in Worms zahlreiche Personen wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt. Die Vorwürfe waren massiv und führten zu umfangreichen Ermittlungen sowie mehreren Strafverfahren.
Ausgangspunkt waren Aussagen von Kindern, die von schwerwiegenden Taten berichteten. Im Laufe der Ermittlungen zeigte sich jedoch, dass:
Mit der Zeit entwickelten sich immer detailliertere Schilderungen, die zunächst als belastbar erschienen.
Im weiteren Verlauf wurde deutlich, dass die Aussagen in erheblichem Maße durch äußere Einflüsse geprägt worden sein könnten. Kritisch gesehen wurden insbesondere:
Die Kinder wurden teilweise immer wieder zu denselben Themen befragt, wodurch sich ihre Aussagen im Laufe der Zeit veränderten und erweiterten.
Letztlich endeten viele der Verfahren mit Freisprüchen. Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass:
Die Wormser Prozesse gelten heute als eindringliches Beispiel dafür, wie problematisch suggestive Einflüsse im Strafverfahren sein können – insbesondere dann, wenn es an objektiven Beweisen fehlt.
Auch wenn sich die Vernehmungsmethoden seitdem weiterentwickelt haben, bleibt die grundlegende Problematik bestehen. Gerade in Sexualstrafverfahren, in denen häufig Aussage gegen Aussage steht, ist die Frage entscheidend:
Wie ist die belastende Aussage entstanden – und welche Einflüsse könnten sie geprägt haben?
Die Erkenntnisse aus den Wormser Prozessen haben dazu geführt, dass:
Für Beschuldigte zeigt dieses Beispiel deutlich: Selbst umfangreiche und zunächst überzeugend wirkende Aussagen sind nicht automatisch zuverlässig.
Eine effektive Verteidigung muss daher:
Top-Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Ruhige Erklärung meiner Rechte, gezielte Akteneinsicht, dann konsequentes Handeln. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
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Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren
Erfahrene Verteidigung im Sexualstrafrecht
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