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Falsch beschuldigt: Freispruch nach aussagepsychologischem Gutachten

30.12.2025
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Ein junger Mann wird nach Silvester wegen Vergewaltigung angezeigt. Er sagt: „Es war einvernehmlich.“ Sie sagt: „Es war gegen meinen Willen.“ Das Gericht glaubt zunächst der Zeugin – bis wir ein aussagepsychologisches Gutachten beantragen. Das Ergebnis: massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Am Ende: Freispruch.

In diesem Video zeigt Strafverteidiger Nikolai Odebralski

  • Wie leicht aus Aussage gegen Aussage eine Anklage werden kann
  • Warum ein Geständnis nicht immer die richtige Taktik ist
  • Wie ein Gutachten die Wende brachte
  • Warum spezialisierte Verteidigung im Sexualstrafrecht entscheidend ist
https://www.youtube.com/watch?v=TXf2dem-Cwc&t=142s

Bildquelle Headbild: ljubaphoto, iStockphoto

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