Ein junger Mann wird nach Silvester wegen Vergewaltigung angezeigt. Er sagt: „Es war einvernehmlich.“ Sie sagt: „Es war gegen meinen Willen.“ Das Gericht glaubt zunächst der Zeugin – bis wir ein aussagepsychologisches Gutachten beantragen. Das Ergebnis: massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Am Ende: Freispruch.
In diesem Video zeigt Strafverteidiger Nikolai Odebralski
- Wie leicht aus Aussage gegen Aussage eine Anklage werden kann
- Warum ein Geständnis nicht immer die richtige Taktik ist
- Wie ein Gutachten die Wende brachte
- Warum spezialisierte Verteidigung im Sexualstrafrecht entscheidend ist
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