Rechtsanwalt für Sexualdelikte

Sexualstrafrecht bundesweit

Ermittlungsverfahren wegen Exhibitionismus eingestellt (München)

Die Staatsanwaltschaft München hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren wegen Exhibitionismus mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, sich im einem Schwimmbad vor anderen Frauen nackt gezeigt zu haben,.

Unser späterer Mandant erhielt im Jahre 2023 eine Vorladung als Beschuldigter wegen exhibitionistische Handlungen durch die Polizei München. Mit dieser wandte er sich an uns, unser Mandant war sichtlich verzweifelt und konnte sich nicht erklären, wie es zu den Vorwürfen kommen konnte, insbesondere warum er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten habe. Er hätte sich in seinem Leben noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

Nach einem ausführlichen und persönlichen ersten Gespräch sagten wir dem Beschuldigten, seine Verteidigung im Rahmen des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft München zu übernehmen. Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen sagten wir erst einmal den Termin bei der Polizei ab und beantragten die Ermittlungsakten. Nachdem diese nach vier Wochen vorlagen, digitalisieren wir die Akten stellten diese zunächst unsere Mandanten vollständig digital zur Verfügung, eine persönliche Anreise zum Zwecke der Besprechung des Mandats von München in unsere Kanzlei nach Essen war nicht erforderlich.

Inhalt der Vorwürfe war eine Behauptung einer Frau, dass unser Mandant sich in einem Schwimmbad in München ihr gegenüber nackt und mit einer Erektion gezeigt und hierbei masturbiert habe. Aber schon alleine die Schilderung der Frau aus sich heraus war fragwürdig und in sich widersprüchlich, insbesondere konnte sie auch auf die Befragungen in mehreren Terminen keine eindeutigen Antworten auf die Frage geben, ob unser Mandant nun eine Erektion gehabt und sie gesehen habe. diese Widersprüche arbeiteten wir im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift zur Verteidigung heraus und legten der Staatsanwaltschaft München den Fall aus unserer Sicht umfassend dar.

Anknüpfend an unser umfassendes Schutzschrift zur Verteidigunggelang es uns, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen, unser Mandant ist sehr dankbar. Viele Grüße unsererseits nach München, unser Mandant hat sicherlich die richtige Wahl getroffen, uns mit seiner Verteidigung zu beauftragen.


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Fachanwalt für Sexualdelikte Nikolai Odebralski

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