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Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe für Heranwachsenden (Essen)

19.08.2024

Auf Antrag der Verteidigung hat das Landgericht Essen den heute 18-jährigen Beschuldigten wegen sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Durch ein frühes Geständnis, eine Entschuldigung bei den Opfern und therapeutische Anbindung hatten wir frühzeitig die Grundlage für eine Bewährungsstrafe gelegt.

Unser späterer Mandant war als Betreuer einer Jugendfreizeit im Großraum Essen tätig. In dieser Eigenschaft begleitete er eine Reisegruppe bei einem Auslandsaufenthalt

Zum Schutz unseres Mandanten sowie der Persönlichkeitsrechte der Geschädigten sollen an dieser Stelle keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Freizeit erfolgen.

Im Rahmen des Aufenthaltes kam es dann zu sexuellen Übergriffen unseres zu diesem Zeitpunkt 17-jährigen Mandanten auf drei Kinder im Alter von 12 bzw. 13 Jahren. Die Übergriffe waren von unseren späteren Mandanten als Spiel inszeniert und erfolgten insofern ohne Anwendung von körperlicher Gewalt oder Zwang, warum letztlich eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung nicht angenommen wurde. Da es auf eine vermeintliche Einwilligung der Geschädigten beim Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern aber nicht ankommt, verblieb es insofern bei diesem Tatvorwurf.

Unser späterer Mandant hatte bereits bei Entdeckung der Vorwürfe sein strafbares Handeln unumwunden gegenüber seinem sozialen Umfeld eingeräumt. Mitte des Jahres 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Essen dann Anklage gegen unseren Mandanten wegen sexueller Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen.

Zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung entschuldigte dieser sich nochmals bei den Geschädigten und begab sich in therapeutische Behandlung um hierdurch seine Motivation und seinen Willen dahingehend zu dokumentieren, vergleichbare Straftaten in Zukunft in jedem Fall zu vermeiden.

Gut vorbereitet und mit dem Nachweis einer Therapie erschien wir sodann im August zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Essen. Hier konnte den Geschädigten die Aussage zu einzelnen sexuellen Handlungen erspart bleiben, was auch die Staatsanwaltschaft Essen als wesentlichen Grund der Strafzumessung zugunsten des Beschuldigten wertete. Dieser sei, so das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, „anwaltlich sehr gut beraten gewesen“ und habe im Nachgang zu den Straftaten alles richtig gemacht.

Das Ergebnis: Bewährungsstrafe mit der Auflage, die Therapie fortzusetzen

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