Viele Beschuldigte stellen uns nach der ersten Kontaktaufnahme die Frage „Was kostet mich das Verfahren und kann ich das vorher abschätzen?“ Die gute Nachricht: Ja, zumindest für den Teil des Verfahrens, der aktuell ansteht. Was es nicht geben kann und darf: eine pauschale „Flatrate“ für alles, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revisionsinstanz.
In diesem Video erklärt Strafverteidiger Nikolai Odebralski, wie seriöse und faire Abrechnung im Sexualstrafrecht funktioniert – und worauf Sie bei der Auswahl eines Anwalts unbedingt achten sollten.
Sie erfahren:
- Warum Pauschalangebote über das gesamte Verfahren hinweg (z. B. Flatrates) rechtlich nicht zulässig sind.
- Wie wir unsere Pauschalhonorare fair und transparent am tatsächlichen Arbeitsaufwand orientieren.
- Warum einfache Fälle (z. B. sexuelle Belästigung mit kurzer Akte) anders bewertet werden als komplexe Vorwürfe (z. B. Vergewaltigung, Missbrauch, Kinderpornografie).
- Welche Faktoren die Kosten beeinflussen:
- Umfang der Akte
- Anzahl der Zeugen
- Notwendige Gutachten
- Gerichtstermine (Ort, Dauer, Aufwand)
Und: Warum unsere Mandanten immer eine konkrete, faire Einschätzung vorab erhalten – angepasst an ihren Einzelfall. Wichtig zu wissen:
- Die Abrechnung erfolgt immer nur für Verfahrensteile, die tatsächlich existieren (z. B. Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren separat).
- Ein „Fixpreis für alles“ wäre unfair – entweder für Sie oder für uns.
- Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Kostenkontrolle zu geben – keine bösen Überraschungen.
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