Erstgespräch vereinbaren
0201 747 188 0

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie oder anderer Sexualstraftat?

16.02.2024
  • Startseite
  • Youtube
  • Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie oder anderer Sexualstraftat?

Sie hatten eine polizeiliche Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie, sexuelle Missbrauch von Kindern oder einer anderen Sexualstraftat? Dann sind Sie bei uns richtig. Melden Sie sich zeitnah und unverbindlich und wir finden gemeinsam eine erste Lösung.

Kontakt aufnehmen: 0151/11632082 (24/7)

  • Schnelle Reaktionszeit, auch an Wochenenden
  • Bundesweit renommiert
  • Experte für Aussage-gegen-Aussage
  • Vermeidung öffentlicher Hauptverhandlung
https://www.youtube.com/watch?v=ZTa1KIJVo2U&t=6s

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Erfahrene Verteidigung im Sexualstrafrecht

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie uns

Mitteilungen zu unseren Verfahren & Sexualstrafrecht aktuell

Wann ist Verhandlungsunfähigkeit im Strafverfahren gegeben?

Ladung da, Attest vom Hausarzt reicht nicht? Verhandlungsunfähigkeit im Strafverfahren: So sichern Sie Ihre Lage vor dem Termin. Anwalt prüft als Erstprüfung.

Telefonüberwachung im Sexualstrafverfahren: Was gilt?

Telefonüberwachung im Sexualstrafverfahren: Was § 100a StPO verlangt, wer als Gesprächspartner miterfasst sein kann und warum die Akteneinsicht zählt.

Wann zahlt die Staatskasse nach Freispruch Ihre Kosten

Kostenerstattung nach Freispruch klären? So prüfen Sie Ihren Tenor und Ihre Verteidigerkosten. Rechtsanwalt Odebralski prüft Ihre Unterlagen.