Erstgespräch vereinbaren
0201 747 188 0

Sexualstrafrecht

Catcalling in Deutschland: Was aktuell strafbar ist

Catcalling ist in Deutschland meist straffrei, weil kein Gesetz dieses Verhalten ausdrücklich verbietet. Passt die Schilderung in eine der engen Ausnahmen, prüfen wir den Fall und die Frist für Sie.

Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiRechtsanwalt Nikolai OdebralskiExperte SexualstrafrechtSeit 2010 im Einsatz
Fall vertraulich prüfen lassenZur Antwort

Catcalling in Deutschland: Was aktuell strafbar ist
Aktualisiert: 21. Juli 2026Geprüft von Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiLesezeit: 7 Min
AuszeichnungAusgezeichnet als Top Anwalt 2026 für Sexualstrafrecht, F.A.Z.-Institut, 10.09.2025520 Bewertungen bei anwalt.de (5,0 ★)595 Bewertungen bei google.com (5,0 ★)182 Bewertungen bei ProvenExpert (5,0 ★)
⚡ Schnellantwort

Wenn Sie wegen Catcalling eine Anzeige prüfen oder selbst mit einem Vorwurf konfrontiert sind, zählt zuerst die praktische Einordnung: Was wurde gesagt, wer war dabei, gibt es Nachrichten, Videos oder Zeugen, und welche Folgen drohen jetzt tatsächlich? Für Betroffene und Beschuldigte geht es sofort um Beweissicherung, Aussageverhalten, Kontaktvermeidung und die Frage, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft überhaupt einen konkreten Anfangsverdacht sehen. Erst danach wird rechtlich eingeordnet, warum Catcalling in Deutschland meist kein eigener Straftatbestand ist und wann dennoch eine Beleidigung, sexuelle Belästigung oder ein anderes Delikt geprüft werden kann.

Wenn Sie Catcalling erlebt haben und sich fragen, ob eine Anzeige Erfolg hat, führt der Weg ins Strafrecht meist in eine Sackgasse: Verbale sexuelle Belästigung ist heute weitgehend straffrei. Im Folgenden klären wir, welche Ausnahmen es gibt, warum Anzeigen oft scheitern und welche Reform das ändern soll.

Praxisfall · Ausgangslage

An einer belebten Haltestelle wartet eine Frau auf ihren Bus. Ein fremder Mann spricht sie wiederholt mit explizit sexualisierten und abwertenden Kommentaren an. Passanten stehen daneben, schauen weg. Die Situation ist einschüchternd und entwürdigend zugleich.

Die gesellschaftliche Debatte über ein Catcalling-Verbot hat dieses Thema in den letzten Jahren breit in die Öffentlichkeit gebracht. Doch die Rechtslage hält mit dieser Diskussion bislang nicht Schritt. Rein verbale sexuelle Kommentare im öffentlichen Raum sind nach geltendem deutschem Strafrecht in den allermeisten Fällen nicht sanktionierbar.

Was das Gesetz konkret vorsieht und welche Paragraphen überhaupt in Betracht kommen, zeigt der folgende Überblick.

Catcalling und das Strafrecht: Was Paragraph 184i, 177 und 185 StGB wirklich regeln

Ein Blick in die einschlägigen Strafnormen zeigt, warum die Antwort komplexer ist als eine einfache Ja-Nein-Frage.

§ 184i StGB – Sexuelle Belästigung

§ 184i StGB schützt vor sexueller Belästigung durch körperlicher Berührung in sexuell bestimmter Weise. Verbale Äußerungen wie Hinterherrufen, Pfeifen oder sexualisierte Kommentare fallen nach aktuellem Wortlaut nicht darunter. Der Bundesrat hat in Antrag 519/24 eine Erweiterung auf verbale und nonverbale Formen der Belästigung vorgeschlagen. Geltendes Recht ist das bislang nicht.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

§ 177 StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung vor sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen. Tatbestandsvoraussetzung ist eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit. Rein verbale Kommentare erfüllen dieses Merkmal in aller Regel nicht. Wer jemandem hinterherruft oder pfeift, nimmt keine sexuelle Handlung im Sinne dieser Norm vor.

Beleidigung nach § 185 StGB: Eine enge Ausnahme

§ 185 StGB erfasst Äußerungen, die Missachtung oder Nichtachtung kundtun. Eine Strafbarkeit wegen Catcalling kommt hier nur in Betracht, wenn die Äußerung über sexuelle Motivation hinaus eine ausdrücklich herabsetzende Bewertung des Opfers enthält. Der BGH hat in seiner Entscheidung (NStZ 2018, 603) klargestellt: Sexuelle Absicht allein genügt nicht.

Daneben stehen § 238 StGB (Nachstellung) und § 240 StGB (Nötigung) als theoretische Ausnahmetatbestände. Beide setzen aber deutlich mehr als einen einzelnen sexualisierten Kommentar voraus.

Worauf es jetzt ankommt

Doch wann können diese Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich erfüllt sein?

Wann Catcalling ausnahmsweise strafbar sein kann: Fallgruppen und Abgrenzung

Wann genau die Schwelle zu strafbarem Verhalten überschritten wird, lässt sich anhand typischer Situationen präzisieren.

Was für die Einordnung zählt

Catcalling: Typische Situationen und strafrechtliche Einordnung

Situation Mögliche Norm Strafbar nach aktuellem Recht?
Nachpfeifen, sexuelle Kommentare ohne Herabwürdigungsgehalt § 184i StGB Nein (nur körperliche Berührung)
Grobe sexuelle Beschimpfung mit ausdrücklichem Entwürdigungsgehalt § 185 StGB Möglicherweise ja
Wiederholtes Verfolgen und Ansprechen über längere Zeit § 238 StGB Nur bei beharrlicher Wiederholung
Äußerungen mit konkretem Drohungscharakter § 240 StGB Nur bei Nötigungsmittel
Rein sexuell motivierter Kommentar ohne Herabwürdigung § 185 StGB Nein (BGH NStZ 2018, 603)

Der entscheidende Unterschied: Nachpfeifen oder Beschimpfen

Der entscheidende Trennstrich liegt im Herabwürdigungsgehalt. Wer jemandem nachpfeift oder einen sexuellen Kommentar macht, zeigt sexuelle Motivation. Wer gleichzeitig die Würde der Person direkt angreift, etwa durch kombinierte Beschimpfungen, überschreitet möglicherweise die Schwelle zu § 185 StGB.

Für § 238 StGB ist eine beharrliche Wiederholung der Nachstellung über einen längeren Zeitraum erforderlich. Ein einzelner Vorfall an einer Haltestelle erfüllt das nicht. § 119 OWiG, der öffentliche sexuelle Handlungen als Ordnungswidrigkeit erfasst, kommt für typisches verbales Catcalling nach herrschender Fachliteratur ebenfalls in aller Regel nicht in Betracht.

Was Sie als Nächstes prüfen sollten

Selbst wenn die strafrechtliche Schwelle erreicht scheint, stoßen Betroffene bei einer Anzeige häufig auf handfeste Hürden.

Warum scheitern Anzeigen wegen Catcalling so oft?

An dieser Stelle begegnet uns die Betroffene aus unserem Praxisfall erneut. Nachdem sie erfahren hat, dass das Erlebte wohl nicht strafbar ist, fragt sie einen Bekannten, ob eine Anzeige trotzdem Sinn ergibt. Er rät ihr, es zu versuchen. Die Erfahrung ist ernüchternd. Vertiefend hilft Ist „Stealthing“ strafbar oder nicht? weiter.

Das Beweisproblem im öffentlichen Raum

Das zentrale Hindernis in Catcalling-Fällen ist die Beweissituation. Die Tat geschieht meist unter Fremden, in Sekunden, ohne Dokumentation. Passanten erinnern sich häufig nicht oder wollen nicht aussagen. Ohne Videoaufnahme, Personalien des Täters oder belastbare Zeugenaussagen ist eine Identifizierung kaum möglich.

Was für den nächsten Schritt zählt

Strafanzeige ohne Täterhinweise ist selten verfolgbar

Eine Strafanzeige ohne konkrete Hinweise zur Identität des Täters wird von der Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen mangels Tatverdächtigen eingestellt. Das bedeutet nicht, dass eine Anzeige grundsätzlich sinnlos ist: Sie schafft eine amtliche Dokumentation. Aber die Erwartungen sollten realistisch bleiben.

Hinzu kommt die juristische Hürde: Selbst wenn der Täter identifiziert ist, reicht das Verhalten in den meisten Catcalling-Situationen nicht aus, um einen der genannten Tatbestände zu erfüllen. Betroffene stehen damit vor einem doppelten Problem: rechtliche Lücke und fehlender Beweis.

Haben Sie Catcalling erlebt und möchten prüfen lassen, ob Ihre konkrete Schilderung in eine der engen Ausnahmen fällt? Anwaltliche Prüfung klärt den Sachverhalt und bereitet den nächsten Schritt vor.

Fall jetzt prüfen lassen

Was soll sich durch die geplante Reform des § 184i StGB ändern?

Die rechtspolitische Diskussion hat zuletzt konkrete gesetzgeberische Formen angenommen. Der Bundesrat hat mit Antrag 519/24 beantragt, § 184i StGB auf verbale und nonverbale Formen sexueller Belästigung zu erweitern. Auch die Bundesjustizministerin hat eine entsprechende Gesetzesänderung angekündigt. Als fachlicher Anschluss passt § 176 StGB – sexueller Missbrauch von Kindern.

Was eine Erweiterung des § 184i StGB konkret bedeuten würde

Nach dem Reformvorschlag würde § 184i StGB künftig nicht mehr nur körperliche Berührungen erfassen, sondern auch verbale sexualisierte Äußerungen im öffentlichen Raum. Wer jemanden mit herabwürdigenden oder sexualisierten Kommentaren bedrängt, würde sich danach strafbar machen.

Reformstatus

Noch kein geltendes Recht

Der Bundesratsantrag und die Ankündigungen der Bundesjustizministerin sind Gesetzgebungsvorhaben, kein geltendes Recht. Bis zur Verabschiedung und Verkündung im Bundesgesetzblatt bleibt die aktuelle Rechtslage maßgeblich. Betroffene können sich heute nicht auf eine noch nicht beschlossene Norm berufen.

Ob und wann eine Erweiterung des § 184i StGB in Kraft tritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Für Betroffene gilt daher: Maßgeblich ist das Recht, das heute gilt.

Was können Betroffene jetzt konkret tun?

Auch wenn Catcalling strafrechtlich meist nicht greifbar ist, sind Betroffene nicht vollständig ohne Handlungsmöglichkeiten. Der Schlüssel liegt in gezielter Dokumentation und einer realistischen Einschätzung der eigenen Situation. Für die weitere Vorbereitung lohnt der Blick auf § 184b StGB: Der missglückte Kinderpornografie-Straftatbestand.

Hier schließt sich der Bogen: Die Betroffene aus unserem Praxisfall entscheidet sich, das Erlebte schriftlich festzuhalten und anwaltlichen Rat einzuholen. Nicht weil sie sicher ist, dass eine Anzeige Erfolg haben wird. Sondern weil sie wissen möchte, ob ihr konkreter Fall vielleicht doch in den engen strafrechtlichen Rahmen fällt. Anwaltliche Prüfung kann den Sachverhalt einordnen und den nächsten Schritt vorbereiten.

Sofortmaßnahmen nach dem Erlebnis

Was Betroffene nach Catcalling tun können

01Sofort dokumentieren: Uhrzeit, Ort, genaue Äußerungen und Täterbeschreibung noch am selben Tag schriftlich festhalten
02Zeugen ansprechen: Anwesende Personen zeitnah auf Aussagebereitschaft ansprechen und Kontaktdaten sichern
03Videobeweise anfragen: Falls Überwachungskameras in der Nähe waren, Datensicherung bei Betreibern oder Behörden beantragen
04Strafanzeige prüfen: Auch bei unsicheren Aussichten schafft die Anzeige eine amtliche Dokumentation des Vorfalls
05Anwalt Sexualstrafrecht einschalten: Prüfen lassen, ob § 185 StGB (Herabwürdigungsgehalt) oder § 238 StGB (Beharrlichkeit) im konkreten Fall greift
06Zivilrechtliche Optionen klären: Bei bekanntem Täter, etwa in einem Arbeitsverhältnis oder der Nachbarschaft, können zusätzlich zivilrechtliche Schritte in Betracht kommen

Wann ein Strafverteidiger Sexualstrafrecht einzuschalten ist

Ein Anwalt Sexualstrafrecht bewertet, ob das konkrete Verhalten unter eine der in Betracht kommenden Normen fällt und ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Das gilt besonders dann, wenn die Äußerungen einen ausgeprägten herabwürdigenden Charakter hatten, wenn sich Vorfälle wiederholt haben oder wenn der Täter bekannt ist.

Ein Strafverteidiger Sexualstrafrecht prüft zudem, ob parallel zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Wer frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nimmt, hat die beste Ausgangslage, wenn tatsächlich eine der engen Ausnahmen vorliegt.

Fazit: Catcalling als Straftatbestand ist ein rechtspolitisches Ziel, das noch aussteht

Die Rechtslage ist klar und zugleich ernüchternd. Catcalling ist in Deutschland nach geltendem Recht in den meisten Fällen nicht strafbar. § 184i StGB greift nur bei körperlicher Berührung, § 177 StGB setzt eine sexuelle Handlung voraus, und § 185 StGB verlangt einen Herabwürdigungsgehalt, der über bloße sexuelle Motivation weit hinausgeht.

Vertiefend hilft Strafbarkeit von sog. „Stealthing“ bei § 177 StGB weiter.

Was bleibt und was zu tun ist

Ausnahmen existieren, sind aber eng: grobe Beschimpfungen mit ausdrücklichem Entwürdigungsgehalt, beharrliche Nachstellungen über einen Zeitraum, Äußerungen mit konkretem Nötigungscharakter. In diesen Situationen lohnt die anwaltliche Prüfung, weil die Tatbestandsvoraussetzungen möglicherweise erfüllt sind. Die geplante Reform ist ein wichtiger rechtspolitischer Schritt. Aber bis sie gilt, zählt das Recht von heute.

Welche Unterlagen jetzt zählen

„Das Recht schützt nicht alles, was als übergriffig erlebt wird. Aber es bietet mehr, als viele Betroffene vermuten, wenn die konkrete Situation sorgfältig eingeordnet wird.“

Wenn Sie Catcalling erlebt haben und prüfen möchten, ob Ihre Situation eine der Ausnahmen darstellt, sprechen Sie uns an. Anwaltliche Prüfung gibt Ihnen Klarheit über Ihre Möglichkeiten und den nächsten konkreten Schritt.

Fall jetzt prüfen lassen

Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 184i StGB – Sexuelle Belästigung
  2. § 119 OWiG
  3. § 177 StGB
  4. § 184b StGB
  5. § 185 StGB
  6. § 238 StGB
  7. § 240 StGB
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Autor

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren. Seit 2010 betreut Rechtsanwalt Nikolai Odebralski jedes Mandat persönlich, mit über 800 begleiteten Fällen jährlich.

Mehr über die Kanzlei