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Ist „Stealthing“ strafbar oder nicht?

26.11.2025

Einvernehmlicher Sex, aber nur mit Kondom. Doch was ist, wenn das Kondom heimlich entfernt wird und der Geschlechtsverkehr ohne Wissen und Wollen der anderen Person weitergeführt wird? Diese Situation, auch bekannt als „Stealthing“, wurde in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand strafrechtlicher Verfahren. In diesem Video erklärt Strafverteidiger Nikolai Odebralski, wann und warum ein solches Verhalten juristisch als sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall (§ 177 Abs. 6 StGB) gewertet wird, mit teils gravierenden Folgen.

Sie erfahren:

  • Warum das Einverständnis zum Sex auch an Bedingungen geknüpft sein kann (z. B. Kondom)
  • Was Gerichte unter einer „sexuellen Handlung gegen den erkennbaren Willen“ verstehen
  • Warum Stealthing nach ständiger Rechtsprechung eine erhebliche Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung darstellt
  • Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist (mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe)
  • Wie Sie sich als Beschuldigter frühzeitig verteidigen können, bevor es zur Anklage kommt

Sie sind von einem solchen Vorwurf betroffen? Dann ist schnelles Handeln gefragt. Denn eine Verurteilung wegen Stealthing kann nicht nur zu mehrjährigen Haftstrafen führen, sondern auch massive Auswirkungen auf Beruf, Familie und Zukunft haben.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam:

  • Gab es tatsächlich Verkehr ohne Kondom?
  • Wenn ja: Wie kam es dazu?
  • Welche Rolle spielte die Kommunikation vorher?
  • Und: Welche Möglichkeiten der Verteidigung bestehen?

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Bildquelle Headbild: NicoElNino, iStockphoto

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