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Sexualstrafrecht

Was gilt nach StGB bei sexueller Belästigung?

Eine unerwünschte Berührung am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit kann seit 2016 strafrechtlich verfolgt werden. Passt der Vorfall nicht zur gesetzlichen Schwelle, prüfen wir, welche Rechte trotzdem bestehen.

Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiRechtsanwalt Nikolai OdebralskiExperte SexualstrafrechtSeit 2010 im Einsatz
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Was gilt nach StGB bei sexueller Belästigung?
Aktualisiert: 21. Juli 2026Geprüft von Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiLesezeit: 11 Min
AuszeichnungAusgezeichnet als Top Anwalt 2026 für Sexualstrafrecht, F.A.Z.-Institut, 10.09.2025520 Bewertungen bei anwalt.de (5,0 ★)595 Bewertungen bei google.com (5,0 ★)182 Bewertungen bei ProvenExpert (5,0 ★)
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Was gilt als sexuelle Belästigung im Strafrecht? Wer jemanden ungewollt körperlich berührt, etwa an Brust oder Gesäß, und die betroffene Person sich dadurch belästigt fühlt, macht sich strafbar. Seit 2016 erfasst § 184i StGB genau diese Fälle mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Verbale Belästigungen ohne Körperkontakt fallen nicht darunter.

Sie fragen sich, ob ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich als sexuelle Belästigung gilt? Ob körperlicher Kontakt stattgefunden hat, ist dabei die entscheidende Schwelle, die über Strafbarkeit oder Straflosigkeit entscheidet. Im Folgenden klären wir, welche Berührungen den Tatbestand erfüllen, wie schwer die Strafe ausfallen kann und wann ein Strafantrag erforderlich ist.

Praxisfall · Ausgangslage

Eine Frau arbeitet in einem belebten Servicebereich und hat täglich Kontakt mit verschiedenen Personen. Während eines normalen Arbeitstages greift ihr eine ihr bekannte Person ohne Ankündigung und ohne ihr Einverständnis an das Gesäß. Der Ekel setzt sofort ein, gefolgt von einem tiefen Schamgefühl, das nicht nachlässt. In den Tagen danach fragt sie sich: War das überhaupt strafbar?

Was § 184i StGB seit 2016 regelt: Tatbestand, Schutzbereich und Strafrahmen

Bevor wir die Einzelheiten prüfen, ist diese Grundlage wichtig für den nächsten Schritt.

Ein Blick in den Gesetzeswortlaut zeigt, welche Handlungen das Strafrecht seit 2016 konkret erfasst.

Worauf es jetzt ankommt

§ 184i StGB wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom

Was der Tatbestand im Einzelnen voraussetzt

Der Grundtatbestand in § 184i Abs. 1 StGB setzt drei objektive Merkmale voraus. Erstens muss eine körperliche Berührung stattgefunden haben. Zweitens muss diese Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgt sein. Drittens muss die berührte Person sich dadurch tatsächlich belästigt fühlen.

Subjektiv ist Vorsatz erforderlich. Der Täter muss also wissen und wollen, dass er die andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dabei zumindest billigend in Kauf nehmen, dass die Berührung als belästigend empfunden wird.

Der Strafrahmen im Überblick

Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. § 184i Abs. 2 StGB regelt besonders schwere Fälle, namentlich wenn die Tat gemeinschaftlich begangen wird. Dort beträgt der Strafrahmen drei Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Gemeinschaftliche Begehung liegt vor, wenn mindestens zwei Personen zusammenwirken, um die Tat zu begehen.

Was für die Einordnung zählt

Wichtig ist die sogenannte Nachrangklausel: § 184i StGB greift nur, wenn die Tat nicht nach anderen Vorschriften des Abschnitts über Sexualdelikte mit schwererer Strafe bedroht ist. Erfüllt eine Handlung zugleich den Tatbestand des § 177 StGB, verdrängt dieser die leichtere Norm vollständig.

Was für den nächsten Schritt zählt

Doch was bedeuten diese Tatbestandsmerkmale im Einzelfall, und wo verlaufen die Grenzen?

Körperliche Berührung und sexuelle Bestimmung: Wann die Voraussetzungen erfüllt sind

Was diese Merkmale konkret bedeuten, laesst sich anhand typischer Fallgruppen zeigen.

Welche Unterlagen jetzt zählen

Was diese Merkmale konkret bedeuten, lässt sich anhand typischer Fallgruppen zeigen.

Was Sie als Nächstes prüfen sollten

Das Merkmal der körperlichen Berührung ist wörtlich zu nehmen. Direkter Körperkontakt ist zwingend. Anfassen von Brust, Gesäß, Oberschenkel oder dem Intimbereich durch fremde Hände gehört zu den klaren Fällen. Auch kurze, flüchtige Berührungen können ausreichen, sofern der sexuelle Bezug der Situation erkennbar ist. Berührungen über der Kleidung sind dabei gleichgestellt, das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Körperkontakt durch Stoff und unmittelbarem Hautkontakt.

Was nicht unter § 184i StGB fällt

Verbale Äußerungen, anzügliche Blicke, Pfeifen oder das Zusenden expliziter Nachrichten erfüllen den Tatbestand nicht, da es an der körperlichen Berührung fehlt. Solches Verhalten kann jedoch über andere Rechtsbereiche relevant werden, etwa durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht oder, bei entsprechender Intensität, über den Beleidigungstatbestand des § 185 StGB.

Wo die Frist praktisch beginnt

Die sexuelle Bestimmung ist nach einem objektiv-normativen Maßstab zu beurteilen. Entscheidend ist, ob ein unbefangener Dritter die Berührung unter Berücksichtigung aller Umstände als sexuell einordnen würde. Der innere Beweggrund des Täters allein ist nicht ausschlaggebend. Auch vermeintlich harmlose Berührungen können den Tatbestand erfüllen, wenn Kontext und Begleitumstände eindeutig auf einen sexuellen Charakter hindeuten.

Was jetzt praktisch wichtig ist

§ 184i StGB

§ 184i Abs. 1 StGB (Sexuelle Belästigung): „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.“ Abs. 2 erhöht den Strafrahmen auf drei Monate bis zu fünf Jahren bei besonders schweren Fällen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Begehung. Abs. 3 ordnet an, dass die Tat grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird, sofern die Behörde kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Wie die Tabelle einzuordnen ist

Für die Praxis ist wichtig: Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie zeigt, welcher Befund welche Reaktion auslöst, welche Unterlagen Sie bündeln sollten und an welcher Stelle rechtliche Prüfung wirtschaftlich relevant wird. Erst mit Akte, Verlauf und konkreter Schadensfolge lässt sich daraus eine belastbare Anspruchsstrategie ableiten.

Übersicht: Tatbestand und Rechtsfolgen nach § 184i StGB

Merkmal Inhalt
Tathandlung Körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise
Belästigungserfolg Betroffene Person muss sich dadurch belästigt fühlen
Vorsatz Erforderlich (Wissen und Wollen der Tatumstände)
Strafrahmen Grundfall Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Strafrahmen schwerer Fall 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
Schwerer Fall Insbesondere gemeinschaftliche Begehung
Verhältnis zu § 177 StGB § 184i StGB ist nachrangig
Verfahrensvoraussetzung Strafantrag grundsätzlich erforderlich (§ 184i Abs. 3 StGB)
Antragsfrist 3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB)

Strafantrag: Was Betroffene zwingend wissen müssen

Das bedeutet für den nächsten Abschnitt: Nicht der Fehler allein entscheidet, sondern seine Begründung. Vertiefend hilft Vorladung wegen sexueller Belästigung weiter.

§ 184i Abs. 3 StGB ordnet an, dass die Tat grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird. Das bedeutet: Ohne Strafantrag leitet die Staatsanwaltschaft in der Regel kein Verfahren ein, auch wenn der Vorfall eindeutig strafbar war.

⚠ Antragsfrist ist absolut

Der Strafantrag muss binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB). Diese Frist ist nicht verlängerbar und nicht wiedereinsetzungsfähig. Wer zu lange wartet, verliert das Recht auf Strafverfolgung, selbst wenn die Beweislage eindeutig wäre.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. In diesem Fall kann sie das Verfahren auch ohne Antrag einleiten. Das ist vor allem bei Taten im öffentlichen Raum, bei Serientätern oder wenn besondere Schutzinteressen berührt sind, denkbar.

Wer den Antrag stellen kann und wie

Antragsberechtigt ist grundsätzlich die betroffene Person selbst. Bei Minderjährigen oder Personen ohne volle Geschäftsfähigkeit können gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Der Antrag kann bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eingebracht werden, mündlich oder schriftlich. Wichtig ist, dass aus dem Antrag klar hervorgeht, wer was wann wo getan hat.

Sie überlegen, ob ein Strafantrag in Ihrem Fall sinnvoll ist und ob die Frist noch läuft? Wir prüfen den Sachverhalt vertraulich und erklären Ihnen, welche Schritte konkret möglich sind.

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Welche weiteren rechtlichen Wege Betroffenen offenstehen

Auf dieser Grundlage lässt sich die Fristfrage sicher einordnen. Als fachlicher Anschluss passt § 176 StGB – sexueller Missbrauch von Kindern.

Das Strafrecht ist nicht der einzige Weg. Betroffene haben je nach Kontext auch zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Ansprüche, die unabhängig vom Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Eine Berührung gegen den Willen der betroffenen Person ist eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Wer dadurch einen messbaren Schaden erleidet, etwa durch Therapiekosten, Verdienstausfall oder andere Aufwendungen, kann Schadensersatz verlangen. Erhebliche Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts können darüber hinaus Schmerzensgeld begründen (§ 253 BGB).

Die Geltendmachung dieser Ansprüche ist unabhängig davon, ob ein Strafantrag gestellt wurde oder das Strafverfahren zu einer Verurteilung geführt hat.

Schutz im Beschäftigungsverhältnis

Findet die Belästigung am Arbeitsplatz statt, kommen Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hinzu. Arbeitgeber sind nach § 12 AGG verpflichtet, Beschäftigte vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen und bei einem gemeldeten Vorfall geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann die betroffene Person unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitsleistung verweigern, ohne ihren Vergütungsanspruch zu verlieren.

Worauf Sie im Alltag achten sollten

ℹ Parallele Verfahren sind möglich

Strafanzeige und zivilrechtliche Klage schließen sich nicht aus. Beide Verfahren können parallel laufen. Ein rechtskräftiges Strafurteil bindet das Zivilgericht zwar nicht, kann aber als erhebliches Beweismittel eine wichtige Rolle spielen und das Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche erleichtern.

Was sollten Betroffene nach einem Vorfall konkret tun?

Daraus folgt der nächste Schritt: Die Unterlagen müssen so geordnet werden, dass Widerspruch oder Klage tragfähig begründet werden können. Für die weitere Vorbereitung lohnt der Blick auf § 184b StGB: Der missglückte Kinderpornografie-Straftatbestand.

Handlungsfähigkeit beginnt mit Dokumentation. Je früher und detaillierter ein Vorfall festgehalten wird, desto belastbarer ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt.

Sofortmaßnahmen nach einer sexuellen Belästigung

01Vorfall zeitnah schriftlich festhalten: Datum, Uhrzeit, Ort, genauer Ablauf
02Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen notieren
03Digitale Beweise sichern: Screenshots von Nachrichten, Bildern oder anderen Inhalten
04Körperliche Spuren, sofern vorhanden, nicht beseitigen; ärztliche Untersuchung erwägen
05Dreimonatsfrist für Strafantrag im Blick behalten (beginnt mit Kenntnis von Tat und Täter)
06Bei Vorfall am Arbeitsplatz: Meldung an Personalabteilung, Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragte erwägen
07Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Gegenseite ohne vorherige rechtliche Beratung machen

Wie läuft ein Strafverfahren wegen § 184i StGB in der Praxis ab?

Im nächsten Schritt geht es darum, die häufigsten Anschlussfragen einzuordnen. Vertiefend hilft Strafbarkeit von sog. „Stealthing“ bei § 177 StGB weiter.

Nach Eingang des Strafantrags prüft die Staatsanwaltschaft, ob hinreichender Tatverdacht besteht. Bejaht sie das, erhebt sie Anklage oder beantragt einen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht. Im Verfahren sind Betroffene in der Regel als Zeugen geladen, nicht als Partei. Das bedeutet, sie haben zunächst weniger prozessuale Rechte als der Angeklagte.

„Das Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung als Grundrecht. Eine körperliche Berührung gegen den Willen der betroffenen Person ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Eingriff, den das Gesetz seit 2016 ausdrücklich unter Strafe stellt.“

Nebenklage: Aktive Rolle im Verfahren

Betroffene können sich im Verfahren als Nebenkläger anschließen (§§ 395 ff. StPO). Diese Verfahrensstellung gibt ihnen das Recht, eigene Beweisanträge zu stellen, Zeugen zu befragen und Rechtsmittel einzulegen. Sie sind damit keine passiven Zuschauer mehr, sondern aktiv am Verfahren beteiligt. Anwaltliche Begleitung in der Nebenklage ist empfehlenswert, um diese Rechte tatsächlich wirksam einzusetzen.

Häufige Fragen zu sexueller Belästigung nach § 184i StGB

Doch was bleibt am Ende als konkrete Handlungsregel? Als fachlicher Anschluss passt Vorwurf Jugendpornografie (184b StGB).

Gilt das Gesetz auch für Berührungen über der Kleidung?

Ja. § 184i StGB unterscheidet nicht zwischen direktem Hautkontakt und Berührungen über die Kleidung. Entscheidend ist allein, ob die Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgte und die betroffene Person sich dadurch belästigt fühlte.

Was passiert, wenn der Täter behauptet, die Berührung sei versehentlich gewesen?

Der Tatbestand setzt Vorsatz voraus. Wer glaubhaft dartun kann, dass er die Berührung nicht bewusst vornahm, kann nicht wegen § 184i StGB verurteilt werden. Ob dieser Einwand trägt, prüft das Gericht anhand aller Umstände, darunter Art und Dauer der Berührung, der Ort, das Verhalten des Beschuldigten unmittelbar danach und vorhandene Zeugenaussagen.

Kann man auch bei Vorfällen im Bekanntenkreis Anzeige erstatten?

Ja. § 184i StGB gilt unabhängig vom Verhältnis zwischen Täter und Betroffener. Vorfälle im Familien- oder Freundeskreis, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder bei flüchtigen Begegnungen sind gleichermaßen erfasst. Das persönliche Verhältnis kann allenfalls bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.

Muss ich persönlich zur Polizei gehen?

Nein. Ein Strafantrag kann auch schriftlich gestellt werden, etwa per Post an die zuständige Staatsanwaltschaft. Anwaltliche Unterstützung beim Formulieren des Antrags schützt davor, wichtige Angaben zu vergessen oder den Sachverhalt missverständlich darzustellen, was den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen kann.

Was ist, wenn ich mir unsicher bin, ob der Vorfall den Tatbestand erfüllt?

Das ist der häufigste Ausgangspunkt. Die rechtliche Einordnung hängt von den konkreten Umständen ab und lässt sich nicht abstrakt beantworten. Eine rechtliche Erstprüfung schafft Klarheit, bevor Entscheidungen über Strafantrag, Arbeitgeberbeschwerde oder zivilrechtliche Schritte getroffen werden.

Drei Kernpunkte, die Sie mitnehmen sollten

Doch was bleibt am Ende als konkrete Handlungsregel?

Was danach entscheidend wird

Wer mit einem Vorfall konfrontiert ist, der möglicherweise § 184i StGB erfüllt, sollte drei Dinge im Blick behalten.

Wo Sie genauer hinschauen sollten

Erstens die Frist. Die Dreimonatsfrist für den Strafantrag läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von Tat und Täter. Sie ist absolut, nicht verlängerbar und kennt keine Ausnahme. Wer zu lange wartet, verliert diese Option endgültig, auch wenn der Vorfall eindeutig strafbar war.

Welche Prüfung jetzt sinnvoll ist

Zweitens die Paralleloptionen. Neben dem Strafrecht gibt es zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Wege. Keiner dieser Wege schließt den anderen aus. Welcher Weg im konkreten Fall sinnvoll ist, ob allein, kombiniert oder in einer bestimmten Reihenfolge, hängt von den Umständen ab und sollte individuell geprüft werden.

Welche Belege jetzt den Ausschlag geben

Drittens die Dokumentation. Frühzeitige und vollständige Dokumentation ist das Fundament jedes weiteren Schritts. Notizen, Zeugenangaben und gesicherte Beweise erleichtern jeden rechtlichen Weg, unabhängig davon, ob dieser strafrechtlich, zivilrechtlich oder arbeitsrechtlich verläuft.

💡 Aussage vorbereiten

Wer als Zeuge geladen wird oder sich auf eine polizeiliche Vernehmung vorbereitet, sollte sich vorher rechtlich beraten lassen. Was Sie sagen, wie Sie Sachverhalte formulieren und welche Details Sie benennen, kann den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen.

Wie Sie die Entscheidung konkret prüfen

Sie möchten wissen, ob Ihr Fall strafrechtlich oder auf anderem Wege weiterverfolgt werden kann? Schildern Sie uns den Sachverhalt. Wir prüfen ihn vertraulich und erklären Ihnen, welche Optionen konkret bestehen.

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§ 183a StGB sauber vom übrigen Sexualstrafrecht abgrenzen

Bei § 183a StGB entscheidet die genaue Einordnung der Handlung: Ort, Wahrnehmbarkeit, Sexualbezug und Vorsatz müssen zusammenpassen. Fehlt eines dieser Elemente, darf der Vorwurf nicht nur aus dem unangenehmen Eindruck der Situation abgeleitet werden.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Bevor Sie die nächsten Schritte prüfen

Wichtig ist zuerst die Einordnung, welche Entscheidung, Frist oder Forderung tatsächlich betroffen ist. Erst danach sollte die praktische Checkliste abgearbeitet werden. Legen Sie Unterlagen, Fristen und die bisherige Kommunikation zusammen, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.

Für die Einordnung heißt das: Nehmen Sie die Checkliste nicht als weiteren Formpunkt, sondern als Arbeitsreihenfolge. Erst Vertrag, Anlagen, Abrechnung und tatsächliche Pflegeleistung nebeneinander zeigen, ob nur eine Erklärung fehlt oder ob eine Forderung rechtlich angreifbar wird. Genau an dieser Stelle lohnt sich die ruhige Prüfung.

„Im Sexualstrafrecht trägt nicht die moralische Bewertung den Vorwurf, sondern die Akte: Aussagen, Ort, Ablauf, Wahrnehmung und Vorsatz müssen konkret belegbar sein.“

Akte statt Bauchgefühl

Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 184i StGB
  2. § 183a StGB sauber vom übrigen Sexualstrafrecht abgrenzen
  3. § 12 AGG
  4. § 177 StGB
  5. § 184b StGB
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Autor

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren. Seit 2010 betreut Rechtsanwalt Nikolai Odebralski jedes Mandat persönlich, mit über 800 begleiteten Fällen jährlich.

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