Erstgespräch vereinbaren
0201 747 188 0

Vorstellung unseres Kanzleiteams

Gestartet im Jahre 2010 als kleine 1-Mann-Selbstständigkeit in einer umgebauten Privatwohnung in Essen Rüttenscheid, hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski – Sexualstrafrecht bundesweit – heute zum Marktführer im Bereich der juristischen Dienstleistungen rund um Sexualstrafverfahren und Sexualstraftaten entwickelt.

Jedes Jahr betreuen und begleiten wir über 800 Betroffene und Beschuldigte im Sexualstrafverfahren bundesweit. Um eine perfekte, enge und hochwertige Betreuung unserer Mandanten zu garantieren, betreuen wir unsere Mandanten und Mandate als Team.

Hierbei verstehen wir uns bewusst nicht als Großkanzlei.

Alle Mandate werden von Herrn Rechtsanwalt Odebralski persönlich betreut und unsere wichtigsten Fälle regelmäßig im Rahmen unserer Teambesprechungen berichtet und durchdacht um für unsere Mandanten die besten Lösungen zu finden. Wenngleich natürlich einzelne Arbeitsschritte von den jeweiligen Mitarbeitern ausgeführt werden, muss man bei uns nicht befürchten, „irgendeinem Sachbearbeiter zugeteilt zu werden“.

Die Mandatsbetreuung erfolgt ausschließlich individuell durch Herrn Rechtsanwalt Odebralski.

Lernen Sie hier nun unser Team kennen und machen sich – im wörtlichen Sinne – ein Bild von unseren Mitarbeitern:

David Knepper

Office Manager und Rechtsreferent

Nikolaus Tschuck

angestellter Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Svenja Grzeskowiak

angestellte Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

Katja Klein

Rechtsanwalts­fachangestellte

Jessica Gilewsky

Rechtsanwalts­fachangestellte

Feryal Nejad

Auszubildende

Isabelle Gronemeyer

Rechtsanwältin & freie Mitarbeiterin

Tatjana Quix

Rechtsanwältin & freie Mitarbeiterin

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Erfahrene Verteidigung im Sexualstrafrecht

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie uns

Mitteilungen zu unseren Verfahren & Sexualstrafrecht aktuell

Was droht bei einer falschen Aussage vor der Polizei?

Falschaussage bei der Polizei, Folgen unklar? Wir ordnen ein, ob § 153 StGB greift und wie Sie Ihre Angaben sicher klären. Erstprüfung bei Rechtsanwalt Odebralski.

Wie läuft die Briefkontrolle in Untersuchungshaft ab?

Briefkontrolle in der U-Haft, Brief bleibt aus? Wir klären, wer anordnet, was § 119 StPO erlaubt und wie Sie sich absichern. Ersteinschätzung anfragen.

Wie wirkt sich Tatprovokation im Strafverfahren aus?

Tatprovokation im Strafverfahren? Was die Akte zeigt, wie Sie Ihre Rolle einordnen und Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Odebralski prüft als Erstprüfung.