Erstgespräch vereinbaren
0201 747 188 0

Beschuldigt wegen exhibitionistischer Handlungen?

25.07.2025

Ein plötzlicher Strafvorwurf verändert alles. Besonders, wenn es um exhibitionistische Handlungen geht.

Viele Betroffene fragen sich:

  • Was genau ist überhaupt strafbar?
  • Reicht eine Aussage gegen mich?
  • Was droht mir – und wie kann ich mich schützen?

Sie erfahren:

  • Was das Gesetz unter „exhibitionistischer Handlung“ versteht
  • Wann überhaupt eine Strafbarkeit vorliegt
  • Welche Fehler Sie jetzt unbedingt vermeiden sollten
  • Warum es auf Ihr „Wollen“ ankommt – und auf das subjektive Empfinden der angeblich betroffenen Person

Dieses Video kann der erste Schritt sein, um wieder Kontrolle zu gewinnen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Erfahrene Verteidigung im Sexualstrafrecht

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie uns

Mitteilungen zu unseren Verfahren & Sexualstrafrecht aktuell

Was gilt bei einer Nachtragsanklage? Neue Vorwürfe

Nachtragsanklage im laufenden Verfahren? Was sie von einem rechtlichen Hinweis unterscheidet und wie Sie Fehler vermeiden. Anwaltliche Erstprüfung.

Wann ist ein Strafaufschub möglich und welche Frist gilt?

Ladung zum Strafantritt erhalten? Ein Antrag stoppt den Termin nicht. Was beim Strafaufschub zählt und welcher Weg passt. Anwalt prüft als Erstprüfung.

Wann darf man Angeklagte bei Zeugenvernehmung entfernen?

Entfernung aus dem Saal bei der Zeugenvernehmung angeordnet? Wir klären, ob die Anordnung trägt und welche Reaktion jetzt möglich ist. Erstprüfung.