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Was kostet ein guter Anwalt im Sexualstrafrecht?

29.12.2025

Viele Beschuldigte stellen uns nach der ersten Kontaktaufnahme die Frage „Was kostet mich das Verfahren und kann ich das vorher abschätzen?“ Die gute Nachricht: Ja, zumindest für den Teil des Verfahrens, der aktuell ansteht. Was es nicht geben kann und darf: eine pauschale „Flatrate“ für alles, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revisionsinstanz.

In diesem Video erklärt Strafverteidiger Nikolai Odebralski, wie seriöse und faire Abrechnung im Sexualstrafrecht funktioniert – und worauf Sie bei der Auswahl eines Anwalts unbedingt achten sollten.

Sie erfahren:

  • Warum Pauschalangebote über das gesamte Verfahren hinweg (z. B. Flatrates) rechtlich nicht zulässig sind.
  • Wie wir unsere Pauschalhonorare fair und transparent am tatsächlichen Arbeitsaufwand orientieren.
  • Warum einfache Fälle (z. B. sexuelle Belästigung mit kurzer Akte) anders bewertet werden als komplexe Vorwürfe (z. B. Vergewaltigung, Missbrauch, Kinderpornografie).
  • Welche Faktoren die Kosten beeinflussen:
    • Umfang der Akte
    • Anzahl der Zeugen
    • Notwendige Gutachten
    • Gerichtstermine (Ort, Dauer, Aufwand)

Und: Warum unsere Mandanten immer eine konkrete, faire Einschätzung vorab erhalten – angepasst an ihren Einzelfall. Wichtig zu wissen:

  • Die Abrechnung erfolgt immer nur für Verfahrensteile, die tatsächlich existieren (z. B. Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren separat).
  • Ein „Fixpreis für alles“ wäre unfair – entweder für Sie oder für uns.
  • Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Kostenkontrolle zu geben – keine bösen Überraschungen.

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Bildquelle Headbild: Moyo Studio, iStockphoto

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski

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