Wer ist strafbar, wenn leibliche Verwandte Beischlaf vollziehen? Betroffene riskieren ein Strafverfahren ohne eigene Anzeige, weil die Polizei von Amts wegen tätig wird. § 173 StGB erfasst nur leibliche Verwandte und sieht je nach Verhältnis bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor; wer zur Tatzeit unter 18 war, bleibt als Kind oder Geschwister straflos.
Sie sind mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwandtenbeischlafs konfrontiert oder fragen sich, ob eine konkrete Situation überhaupt strafbar ist? Der Tatbestand greift enger, als der Begriff vermuten lässt. Im Folgenden klären wir, welche Verwandtschaftsverhältnisse genau erfasst sind, was als Beischlaf im Sinne der Norm gilt und welche Ausnahmen das Gesetz ausdrücklich vorsieht.
Praxisfall · Ausgangslage
Die Vorladung kam ohne Vorwarnung: ein Schreiben der Polizei, adressiert an eine berufstätige Person ohne jede strafrechtliche Vorerfahrung, mit der Aufforderung, als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren zu erscheinen. Der Vorwurf lautete auf § 173 StGB. Hintergrund war eine Anzeige durch Dritte, die einen Anfangsverdacht begründet hatte und die Behörden zu einem Offizialverfahren veranlasste. Die betroffene Person stand unter erheblichem sozialem Druck, denn das Thema belastete das familiäre Umfeld sofort und schwer, noch bevor ein einziger rechtlicher Schritt unternommen worden war.
Der Begriff Inzest reicht im allgemeinen Sprachgebrauch weit: Er umfasst in der öffentlichen Vorstellung sexuelle Handlungen zwischen Verwandten jeder Art, einschließlich Stiefeltern, Pflegeeltern oder Adoptivgeschwistern. Das Strafgesetzbuch zieht eine deutlich engere Grenze. § 173 StGB stellt ausschließlich den Beischlaf zwischen bestimmten leiblichen Verwandten unter Strafe, und diese Einschränkung hat erhebliche praktische Bedeutung.
Wer diese Grenze kennt, kann die Reichweite eines konkreten Vorwurfs realistisch einschätzen und frühzeitig die richtigen Schritte einleiten. Ein Blick in den genauen Normtext zeigt, warum die erste Einschätzung der Betroffenen oft weit vom tatsächlichen Gesetzesinhalt abweicht.
Der genaue Wortlaut des Gesetzes zeigt, welche Konstellationen § 173 StGB tatsächlich erfasst und welche nicht.
Der genaue Wortlaut des Gesetzes zeigt, welche Konstellationen § 173 StGB tatsächlich erfasst und welche ausdrücklich nicht:
§ 173 StGB
Absatz 1 bestraft den Beischlaf eines Elternteils mit einem leiblichen Abkömmling mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Absatz 2 Satz 1 erfasst den Beischlaf zwischen einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie und seinem Abkömmling; das gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis zivilrechtlich erloschen ist. Absatz 2 Satz 2 stellt den Beischlaf unter leiblichen Geschwistern unter Strafe. Für Absatz 2 sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Absatz 3 stellt Abkömmlinge und Geschwister straflos, die zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Entscheidend ist der strafrechtliche Begriff des Beischlafs. Darunter versteht die Rechtsprechung ausschließlich den vollzogenen vaginalen Geschlechtsverkehr. Andere sexuelle Handlungen zwischen Verwandten fallen nicht unter diese Norm, können jedoch unter anderen Tatbeständen des Sexualstrafrechts, etwa nach §§ 174 oder 177 StGB, zu prüfen sein.
Das Merkmal der leiblichen Verwandtschaft schließt Adoptivverwandte, Stiefeltern, Pflegeeltern und faktische Familienkonstellationen ausdrücklich aus. Wer in einer Patchwork-Familie aufgewachsen ist, fällt rechtlich nicht unter § 173 StGB, selbst wenn der Begriff Inzest im Volksmund auf die Situation angewendet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB im Jahr 2008 für verfassungsgemäß erklärt, auch für einvernehmliche Verhältnisse zwischen erwachsenen Geschwistern.
Daraus folgt die entscheidende Prüfungsebene: Bevor ein Vorwurf nach § 173 StGB ernsthaft bewertet werden kann, muss feststehen, ob das konkrete Verwandtschaftsverhältnis leiblicher Natur ist und ob die konkrete Handlung den engen strafrechtlichen Beischlafsbegriff erfüllt.
Genau hier wird es praktisch: Aus der vorherigen Ebene folgt, welche Nachweise jetzt zählen.
Das Gesetz differenziert nach dem jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis und sieht unterschiedliche Strafrahmen vor:
Innerhalb dieser Strafrahmen entscheidet das Gericht nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln der §§ 46 ff. StGB. Dabei fließen das Maß der Schuld, etwaige familiäre Abhängigkeiten, die konkrete Tatsituation, das Vorleben der beschuldigten Person und das Verhalten nach der Tat ein. Eine Geldstrafe ist rechtlich möglich, aber nicht sichert; das Ergebnis hängt stark vom Einzelfall und der Darstellung im Verfahren ab.
Die Altersausnahme nach § 173 Abs. 3 StGB schützt ausschließlich den minderjährigen Teil. Der volljährige Elternteil oder das ältere Geschwisterteil bleibt strafbar, unabhängig davon, ob das Kind oder das jüngere Geschwisterteil straflos ausgeht.
Das bedeutet für den nächsten Abschnitt: Nicht der Fehler allein entscheidet, sondern seine Begründung. Vertiefend hilft Verfahren bei Tatvorwurf „sexueller Missbrauch“ weiter.
§ 173 StGB ist ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Vorliegen eines Anfangsverdachts gesetzlich verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln. Es bedarf weder einer Strafanzeige der betroffenen Person selbst noch eines Strafantrags und keiner Bitte um Strafverfolgung durch irgendjemanden.
In der Praxis lösen häufig Anzeigen Dritter das Verfahren aus: Nachbarn, Schulen, Jugendämter oder andere Personen, die Kenntnis von einem Sachverhalt erlangt haben. Sobald ein Anfangsverdacht aktenkundig ist, läuft das Verfahren unabhängig davon, ob die beteiligten Personen kooperieren oder nicht.
Auch der erklärte Wille beider Beteiligter, keine Strafverfolgung zu wünschen, ändert nichts daran, dass die Ermittlungen fortgeführt werden. Da § 173 StGB kein Antragsdelikt ist, kann das Verfahren nicht durch Rücknahme eines Strafantrags beendet werden. Der einzige wirksame Weg ist die aktive rechtliche Einwirkung auf das Verfahren durch einen Verteidiger.
Sie haben eine Vorladung erhalten oder das Verfahren läuft bereits? Schildern Sie uns den Sachverhalt vertraulich. Wir prüfen, ob der Tatbestand im konkreten Fall tatsächlich erfüllt ist, und entwickeln eine Strategie für das weitere Vorgehen.
Auf dieser Grundlage lässt sich die Fristfrage sicher einordnen. Als fachlicher Anschluss passt Strafbarkeit von sog. „Stealthing“ bei § 177 StGB.
Nach Eingang eines Anfangsverdachts ermittelt die Staatsanwaltschaft, in der Regel durch die Polizei. Typische Maßnahmen sind Zeugenvernehmungen, die Anforderung von Unterlagen, die Auswertung digitaler Kommunikation und die Vorladung der beschuldigten Person zur Vernehmung.
Wer als beschuldigte Person eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhält, ist nicht verpflichtet zu erscheinen und muss keine Aussage zur Sache machen. Das Schweigerecht gilt von Beginn des Verfahrens an und umfasst jede Art von Angaben zum Tatvorwurf. Frühe Aussagen ohne anwaltliche Vorbereitung können die Verteidigungsposition dauerhaft belasten, selbst wenn die geschilderten Umstände aus Sicht der betroffenen Person eindeutig und entlastend erscheinen.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft: Sie erhebt Anklage, wenn sie hinreichenden Tatverdacht bejaht, oder stellt das Verfahren ein. Eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ist möglich, wenn die Beweislage nicht ausreicht. In bestimmten Konstellationen kommt auch eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO in Betracht.
Kommt es zur Anklage und anschließend zur Verurteilung, kann das Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Strafaussetzung zur Bewährung anordnen.
Daraus folgt der nächste Schritt: Die Unterlagen müssen so geordnet werden, dass Widerspruch oder Klage tragfähig begründet werden können. Für die weitere Vorbereitung lohnt der Blick auf Vorladung wegen Sexualstraftat bei der Polizei.
Die ersten Tage nach Zustellung einer Vorladung oder der Kenntnisnahme eines laufenden Verfahrens sind entscheidend. Fehler in diesem frühen Stadium sind kaum mehr korrigierbar.
Nein. Als beschuldigte Person sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Anders kann es sich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht verhalten, die unter bestimmten Voraussetzungen zwangsweise durchgesetzt werden kann. Ob eine solche Verpflichtung im konkreten Fall besteht, klärt ein Verteidiger nach Einsicht in das Schreiben.
Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Handlung, nicht das Alter im laufenden Verfahren. Wer zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, bleibt nach § 173 Abs. 3 StGB straflos, auch wenn das Verfahren erst Jahre später eingeleitet wird.
Ja. Mangelt es an hinreichendem Tatverdacht, stellt die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO ein. In bestimmten Konstellationen ist auch eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO möglich. Welche dieser Optionen realistisch ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, den vorhandenen Beweisen und der Verteidigungsstrategie ab.
Gerade bei Anzeigen durch Dritte kommt es vor, dass der zugrundeliegende Sachverhalt falsch dargestellt oder missverstanden wurde. In diesem Fall ist Akteneinsicht der erste Schritt, um den tatsächlichen Ermittlungsstand zu kennen. Auf dieser Grundlage kann gezielt auf eine Einstellung oder eine Korrektur der Aktenlage hingewirkt werden.
Eine rechtskräftige Verurteilung kann sich auf das Sorgerecht, beamtenrechtliche Verhältnisse oder berufliche Zulassungen auswirken. Diese Nebenfolgen hängen von der Höhe der verhängten Strafe und dem konkreten Berufsfeld ab und sind im Einzelfall gesondert zu prüfen.
Im nächsten Schritt geht es darum, die häufigsten Anschlussfragen einzuordnen. Wenn die Gegenseite blockt, hilft Welcher Anwalt hilft bei Vorwurf eines Sexualdelikts? bei der nächsten rechtlichen Einordnung.
Wer mit einem Verfahren nach § 173 StGB konfrontiert ist, steht vor einer Situation, in der jede frühe Entscheidung das gesamte Verfahren prägt. Drei Erkenntnisse sind zentral:
Erstens: Der Tatbestand ist enger, als der Begriff vermuten lässt. Leibliche Verwandtschaft, Beischlaf im strafrechtlichen Sinne und die konkrete Verwandtschaftsebene müssen alle gleichzeitig erfüllt sein. Ein Vorwurf, der auf einer Anzeige Dritter basiert, spiegelt noch keine gesicherte Faktenlage wider.
Zweitens: Das Schweigerecht ist ein prozessuales Grundrecht, kein Ausdruck von Schuld. Eine unvorbereitete Aussage gegenüber der Polizei kann die Verteidigungsposition dauerhaft belasten, auch wenn die geschilderten Umstände aus Sicht der betroffenen Person eindeutig erscheinen.
Drittens: Akteneinsicht verschafft den entscheidenden Überblick. Erst wer weiß, was die Ermittlungsbehörden konkret vorliegen haben, kann eine tragfähige Strategie entwickeln, ob als Antrag auf Verfahrenseinstellung, als gezielte Stellungnahme zur Beweislage oder als Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung.
Je früher ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragt, desto mehr prozessuale Möglichkeiten stehen offen. Nach Anklageerhebung sind bestimmte Weichenstellungen nicht mehr verfügbar.
Schildern Sie uns Ihren Fall vertraulich. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen ob der Tatbestand im konkreten Fall tatsächlich erfüllt ist, und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für das weitere Vorgehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen