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Sexualstrafrecht

Was gilt bei Beischlaf zwischen Verwandten?

Wer wegen Beischlaf zwischen Verwandten ermittelt wird, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Passt der Vorwurf nicht zur Aktenlage, prüfen wir Tatbestand und Verteidigung.

Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiRechtsanwalt Nikolai OdebralskiExperte SexualstrafrechtSeit 2010 im Einsatz
Fall vertraulich prüfen lassenZur Antwort

Was gilt bei Beischlaf zwischen Verwandten?
Aktualisiert: 22. Juli 2026Geprüft von Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiLesezeit: 8 Min
AuszeichnungAusgezeichnet als Top Anwalt 2026 für Sexualstrafrecht, F.A.Z.-Institut, 10.09.2025520 Bewertungen bei anwalt.de (5,0 ★)595 Bewertungen bei google.com (5,0 ★)182 Bewertungen bei ProvenExpert (5,0 ★)
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Wer ist strafbar, wenn leibliche Verwandte Beischlaf vollziehen? Betroffene riskieren ein Strafverfahren ohne eigene Anzeige, weil die Polizei von Amts wegen tätig wird. § 173 StGB erfasst nur leibliche Verwandte und sieht je nach Verhältnis bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor; wer zur Tatzeit unter 18 war, bleibt als Kind oder Geschwister straflos.

Sie sind mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwandtenbeischlafs konfrontiert oder fragen sich, ob eine konkrete Situation überhaupt strafbar ist? Der Tatbestand greift enger, als der Begriff vermuten lässt. Im Folgenden klären wir, welche Verwandtschaftsverhältnisse genau erfasst sind, was als Beischlaf im Sinne der Norm gilt und welche Ausnahmen das Gesetz ausdrücklich vorsieht.

Praxisfall · Ausgangslage

Die Vorladung kam ohne Vorwarnung: ein Schreiben der Polizei, adressiert an eine berufstätige Person ohne jede strafrechtliche Vorerfahrung, mit der Aufforderung, als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren zu erscheinen. Der Vorwurf lautete auf § 173 StGB. Hintergrund war eine Anzeige durch Dritte, die einen Anfangsverdacht begründet hatte und die Behörden zu einem Offizialverfahren veranlasste. Die betroffene Person stand unter erheblichem sozialem Druck, denn das Thema belastete das familiäre Umfeld sofort und schwer, noch bevor ein einziger rechtlicher Schritt unternommen worden war.

Der Begriff Inzest reicht im allgemeinen Sprachgebrauch weit: Er umfasst in der öffentlichen Vorstellung sexuelle Handlungen zwischen Verwandten jeder Art, einschließlich Stiefeltern, Pflegeeltern oder Adoptivgeschwistern. Das Strafgesetzbuch zieht eine deutlich engere Grenze. § 173 StGB stellt ausschließlich den Beischlaf zwischen bestimmten leiblichen Verwandten unter Strafe, und diese Einschränkung hat erhebliche praktische Bedeutung.

Wer diese Grenze kennt, kann die Reichweite eines konkreten Vorwurfs realistisch einschätzen und frühzeitig die richtigen Schritte einleiten. Ein Blick in den genauen Normtext zeigt, warum die erste Einschätzung der Betroffenen oft weit vom tatsächlichen Gesetzesinhalt abweicht.

Was § 173 StGB tatsächlich unter Strafe stellt: Normtext und enger Tatbestand

Der genaue Wortlaut des Gesetzes zeigt, welche Konstellationen § 173 StGB tatsächlich erfasst und welche nicht.

Der genaue Wortlaut des Gesetzes zeigt, welche Konstellationen § 173 StGB tatsächlich erfasst und welche ausdrücklich nicht:

§ 173 StGB

Absatz 1 bestraft den Beischlaf eines Elternteils mit einem leiblichen Abkömmling mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Absatz 2 Satz 1 erfasst den Beischlaf zwischen einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie und seinem Abkömmling; das gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis zivilrechtlich erloschen ist. Absatz 2 Satz 2 stellt den Beischlaf unter leiblichen Geschwistern unter Strafe. Für Absatz 2 sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Absatz 3 stellt Abkömmlinge und Geschwister straflos, die zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Welche Einordnung jetzt zählt

Entscheidend ist der strafrechtliche Begriff des Beischlafs. Darunter versteht die Rechtsprechung ausschließlich den vollzogenen vaginalen Geschlechtsverkehr. Andere sexuelle Handlungen zwischen Verwandten fallen nicht unter diese Norm, können jedoch unter anderen Tatbeständen des Sexualstrafrechts, etwa nach §§ 174 oder 177 StGB, zu prüfen sein.

Das Merkmal der leiblichen Verwandtschaft schließt Adoptivverwandte, Stiefeltern, Pflegeeltern und faktische Familienkonstellationen ausdrücklich aus. Wer in einer Patchwork-Familie aufgewachsen ist, fällt rechtlich nicht unter § 173 StGB, selbst wenn der Begriff Inzest im Volksmund auf die Situation angewendet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB im Jahr 2008 für verfassungsgemäß erklärt, auch für einvernehmliche Verhältnisse zwischen erwachsenen Geschwistern.

Welche Belege jetzt gesichert werden sollten

Daraus folgt die entscheidende Prüfungsebene: Bevor ein Vorwurf nach § 173 StGB ernsthaft bewertet werden kann, muss feststehen, ob das konkrete Verwandtschaftsverhältnis leiblicher Natur ist und ob die konkrete Handlung den engen strafrechtlichen Beischlafsbegriff erfüllt.

Welche Strafe droht und wovon hängt sie im Einzelfall ab?

Genau hier wird es praktisch: Aus der vorherigen Ebene folgt, welche Nachweise jetzt zählen.

Welche Einordnung jetzt zählt

Das Gesetz differenziert nach dem jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis und sieht unterschiedliche Strafrahmen vor:

Welche Einordnung jetzt zählt

Strafrahmen § 173 StGB im Überblick

Verhältnis Strafrahmen Straflosigkeit möglich
Elternteil zu leiblichem Abkömmling bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Abkömmling unter 18 zur Tatzeit
Verwandter aufsteigender Linie zu Abkömmling bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Abkömmling unter 18 zur Tatzeit
Leibliche Geschwister untereinander bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wenn unter 18 zur Tatzeit

Innerhalb dieser Strafrahmen entscheidet das Gericht nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln der §§ 46 ff. StGB. Dabei fließen das Maß der Schuld, etwaige familiäre Abhängigkeiten, die konkrete Tatsituation, das Vorleben der beschuldigten Person und das Verhalten nach der Tat ein. Eine Geldstrafe ist rechtlich möglich, aber nicht sichert; das Ergebnis hängt stark vom Einzelfall und der Darstellung im Verfahren ab.

Achtung

Die Altersausnahme nach § 173 Abs. 3 StGB schützt ausschließlich den minderjährigen Teil. Der volljährige Elternteil oder das ältere Geschwisterteil bleibt strafbar, unabhängig davon, ob das Kind oder das jüngere Geschwisterteil straflos ausgeht.

Welche praktische Bedeutung hat der Offizialcharakter des § 173 StGB für Beschuldigte konkret?

Das bedeutet für den nächsten Abschnitt: Nicht der Fehler allein entscheidet, sondern seine Begründung. Vertiefend hilft Verfahren bei Tatvorwurf „sexueller Missbrauch“ weiter.

§ 173 StGB ist ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Vorliegen eines Anfangsverdachts gesetzlich verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln. Es bedarf weder einer Strafanzeige der betroffenen Person selbst noch eines Strafantrags und keiner Bitte um Strafverfolgung durch irgendjemanden.

Welche Frist praktisch relevant ist

In der Praxis lösen häufig Anzeigen Dritter das Verfahren aus: Nachbarn, Schulen, Jugendämter oder andere Personen, die Kenntnis von einem Sachverhalt erlangt haben. Sobald ein Anfangsverdacht aktenkundig ist, läuft das Verfahren unabhängig davon, ob die beteiligten Personen kooperieren oder nicht.

Was gilt, wenn beide Betroffenen das Verfahren nicht wollen?

Auch der erklärte Wille beider Beteiligter, keine Strafverfolgung zu wünschen, ändert nichts daran, dass die Ermittlungen fortgeführt werden. Da § 173 StGB kein Antragsdelikt ist, kann das Verfahren nicht durch Rücknahme eines Strafantrags beendet werden. Der einzige wirksame Weg ist die aktive rechtliche Einwirkung auf das Verfahren durch einen Verteidiger.

Welche Frist praktisch relevant ist

Sie haben eine Vorladung erhalten oder das Verfahren läuft bereits? Schildern Sie uns den Sachverhalt vertraulich. Wir prüfen, ob der Tatbestand im konkreten Fall tatsächlich erfüllt ist, und entwickeln eine Strategie für das weitere Vorgehen.

Fall jetzt prüfen lassen

Wie verläuft ein Ermittlungsverfahren nach § 173 StGB typischerweise ab?

Auf dieser Grundlage lässt sich die Fristfrage sicher einordnen. Als fachlicher Anschluss passt Strafbarkeit von sog. „Stealthing“ bei § 177 StGB.

Nach Eingang eines Anfangsverdachts ermittelt die Staatsanwaltschaft, in der Regel durch die Polizei. Typische Maßnahmen sind Zeugenvernehmungen, die Anforderung von Unterlagen, die Auswertung digitaler Kommunikation und die Vorladung der beschuldigten Person zur Vernehmung.

Achtung

Wer als beschuldigte Person eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhält, ist nicht verpflichtet zu erscheinen und muss keine Aussage zur Sache machen. Das Schweigerecht gilt von Beginn des Verfahrens an und umfasst jede Art von Angaben zum Tatvorwurf. Frühe Aussagen ohne anwaltliche Vorbereitung können die Verteidigungsposition dauerhaft belasten, selbst wenn die geschilderten Umstände aus Sicht der betroffenen Person eindeutig und entlastend erscheinen.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft: Sie erhebt Anklage, wenn sie hinreichenden Tatverdacht bejaht, oder stellt das Verfahren ein. Eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ist möglich, wenn die Beweislage nicht ausreicht. In bestimmten Konstellationen kommt auch eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO in Betracht.

Kommt es zur Anklage und anschließend zur Verurteilung, kann das Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Strafaussetzung zur Bewährung anordnen.

Was sollten Beschuldigte unmittelbar nach Eingang einer Vorladung tun?

Daraus folgt der nächste Schritt: Die Unterlagen müssen so geordnet werden, dass Widerspruch oder Klage tragfähig begründet werden können. Für die weitere Vorbereitung lohnt der Blick auf Vorladung wegen Sexualstraftat bei der Polizei.

Die ersten Tage nach Zustellung einer Vorladung oder der Kenntnisnahme eines laufenden Verfahrens sind entscheidend. Fehler in diesem frühen Stadium sind kaum mehr korrigierbar.

Sofortmaßnahmen bei einer Vorladung nach § 173 StGB

01Vorladung vollständig lesen und Aktenzeichen sowie zuständige Behörde notieren
02Keinen Vernehmungstermin wahrnehmen, bevor ein Verteidiger eingeschaltet ist
03Gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache machen
04Keine Kontaktaufnahme mit möglichen Zeugen oder anderen Beteiligten in der Sache
05Alle Unterlagen sichern, die den eigenen Standpunkt dokumentieren können
06Einen auf Straf- und Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt frühzeitig beauftragen

Muss ich zur polizeilichen Vernehmung erscheinen?

Nein. Als beschuldigte Person sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Anders kann es sich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht verhalten, die unter bestimmten Voraussetzungen zwangsweise durchgesetzt werden kann. Ob eine solche Verpflichtung im konkreten Fall besteht, klärt ein Verteidiger nach Einsicht in das Schreiben.

Gilt die Altersausnahme rückwirkend, wenn ich heute volljährig bin?

Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Handlung, nicht das Alter im laufenden Verfahren. Wer zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, bleibt nach § 173 Abs. 3 StGB straflos, auch wenn das Verfahren erst Jahre später eingeleitet wird.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja. Mangelt es an hinreichendem Tatverdacht, stellt die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO ein. In bestimmten Konstellationen ist auch eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO möglich. Welche dieser Optionen realistisch ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, den vorhandenen Beweisen und der Verteidigungsstrategie ab.

Was ist, wenn der Vorwurf auf einer Fehlinformation beruht?

Gerade bei Anzeigen durch Dritte kommt es vor, dass der zugrundeliegende Sachverhalt falsch dargestellt oder missverstanden wurde. In diesem Fall ist Akteneinsicht der erste Schritt, um den tatsächlichen Ermittlungsstand zu kennen. Auf dieser Grundlage kann gezielt auf eine Einstellung oder eine Korrektur der Aktenlage hingewirkt werden.

Welche Folgen hat eine Verurteilung außerhalb des Strafrechts?

Eine rechtskräftige Verurteilung kann sich auf das Sorgerecht, beamtenrechtliche Verhältnisse oder berufliche Zulassungen auswirken. Diese Nebenfolgen hängen von der Höhe der verhängten Strafe und dem konkreten Berufsfeld ab und sind im Einzelfall gesondert zu prüfen.

Welche praktische Bedeutung hat das konkret für Ihren nächsten Schritt?

Im nächsten Schritt geht es darum, die häufigsten Anschlussfragen einzuordnen. Wenn die Gegenseite blockt, hilft Welcher Anwalt hilft bei Vorwurf eines Sexualdelikts? bei der nächsten rechtlichen Einordnung.

Welche Einordnung jetzt zählt

Wer mit einem Verfahren nach § 173 StGB konfrontiert ist, steht vor einer Situation, in der jede frühe Entscheidung das gesamte Verfahren prägt. Drei Erkenntnisse sind zentral:

Welche Belege jetzt gesichert werden sollten

Erstens: Der Tatbestand ist enger, als der Begriff vermuten lässt. Leibliche Verwandtschaft, Beischlaf im strafrechtlichen Sinne und die konkrete Verwandtschaftsebene müssen alle gleichzeitig erfüllt sein. Ein Vorwurf, der auf einer Anzeige Dritter basiert, spiegelt noch keine gesicherte Faktenlage wider.

Welche Frist praktisch relevant ist

Zweitens: Das Schweigerecht ist ein prozessuales Grundrecht, kein Ausdruck von Schuld. Eine unvorbereitete Aussage gegenüber der Polizei kann die Verteidigungsposition dauerhaft belasten, auch wenn die geschilderten Umstände aus Sicht der betroffenen Person eindeutig erscheinen.

Welche Einordnung jetzt zählt

Drittens: Akteneinsicht verschafft den entscheidenden Überblick. Erst wer weiß, was die Ermittlungsbehörden konkret vorliegen haben, kann eine tragfähige Strategie entwickeln, ob als Antrag auf Verfahrenseinstellung, als gezielte Stellungnahme zur Beweislage oder als Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung.

Praxis-Tipp

Je früher ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragt, desto mehr prozessuale Möglichkeiten stehen offen. Nach Anklageerhebung sind bestimmte Weichenstellungen nicht mehr verfügbar.

Schildern Sie uns Ihren Fall vertraulich. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen ob der Tatbestand im konkreten Fall tatsächlich erfüllt ist, und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für das weitere Vorgehen.

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Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 173 StGB
  2. § 153a StPO
  3. § 170 Abs. 2 StPO
  4. § 177 StGB
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Autor

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren. Seit 2010 betreut Rechtsanwalt Nikolai Odebralski jedes Mandat persönlich, mit über 800 begleiteten Fällen jährlich.

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