Rechtsanwalt für Sexualdelikte

Sexualstrafrecht bundesweit

Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin

Wenn der Vorwurf alles verändert – über 10.000 Mandanten in Sexualstrafverfahren

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft oft mit voller Wucht ins private und berufliche Leben. Allein die Beschuldigung reicht aus, um das soziale Umfeld, die Familie oder die Karriere nachhaltig zu erschüttern. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die emotionale Belastung für Beschuldigte so hoch – und zugleich der Bedarf an einer durchdachten Verteidigung so entscheidend.

Als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht vertrete ich Beschuldigte bundesweit. Gemeinsam mit meinem Team setze ich alles daran, belastende Hauptverhandlungen zu vermeiden und das Verfahren im besten Fall diskret und außergerichtlich zu beenden.

 

1. Kernkompetenz eines Strafverteidigers im Sexualstrafrecht

Im Sexualstrafrecht entscheidet häufig nicht ein objektiver Beweis – sondern eine einzelne Aussage. Gerade in Fällen von angeblicher Vergewaltigung oder sexueller Belästigung steht oft Aussage-gegen-Aussage. In diesen Konstellationen reicht bereits ein einziger – vermeintlich glaubhafter – Vorwurf, um Ermittlungen auszulösen, ein Berufsleben zu zerstören oder eine öffentliche Vorverurteilung in Gang zu setzen.

Wir prüfen belastende Aussagen systematisch – unter rechtlichen, psychologischen und strategischen Gesichtspunkten. Dabei orientieren wir uns an der forensisch anerkannten Methodik der aussagepsychologischen Begutachtung. Zentrales Prinzip ist das sogenannte Hypothesentestverfahren: Es wird nicht automatisch angenommen, dass eine belastende Aussage wahr ist – vielmehr werden verschiedene Erklärungsmodelle gleichrangig in den Blick genommen.

Neben der sogenannten Erlebnishypothese – also der Annahme, dass die Aussage auf tatsächlicher Erfahrung beruht – werden auch andere Möglichkeiten geprüft: etwa unbewusste Erinnerungsverzerrung, suggestive Beeinflussung, Rollenkonflikte, therapeutisch induzierte Pseudoerinnerungen oder sogar eine gezielte Falschbeschuldigung. Jede dieser Hypothesen wird mit der konkreten Aussageentwicklung abgeglichen – auf innere Konsistenz, detailgenerierende Strukturen, zeitliche Plausibilität und Abgleichbarkeit mit psychologisch typischen Erinnerungsmechanismen.

Ein belastender Vorwurf genügt rechtlich nur dann für eine Verurteilung, wenn das Gericht alle anderen plausiblen Deutungsmöglichkeiten mit nachvollziehbarer Begründung ausschließen kann. Gelingt das nicht, muss der Grundsatz gelten: im Zweifel für den Angeklagten.

Genau an diesem Punkt setzen wir an. Wir analysieren Aussagen nicht nur formal – sondern im Lichte der aktuellen aussagepsychologischen Forschung und mit dem Ziel, alternative Deutungen sichtbar zu machen. Denn nicht jede Anschuldigung ist auch ein Beweis und nicht jede belastende Aussage hält einer kritischen Überprüfung stand.

 

2. Der beste Anwalt für Sexualdelikte – Was wirklich zählt

Ob jemand als „bester Anwalt“ bezeichnet wird, entscheidet sich nicht durch Werbeversprechen oder Fallzahlen – sondern durch fachliche Tiefe, strategisches Urteilsvermögen und die Fähigkeit, auch unter Druck konsequent und menschlich zu bleiben. Gerade im Sexualstrafrecht ist das entscheidend. Denn wer hier verteidigt, trägt enorme Verantwortung: nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – für die Reputation, die Freiheit und oft das gesamte Leben des Beschuldigten.

Ich habe mich früh – bereits 2010 – ganz bewusst als Rechtsanwalt für Sexualdelikte spezialisiert. Nicht, weil sie einfach wären. Sondern weil ich erkannt habe, wie groß das Risiko falscher Beschuldigungen ist. Gerade im Bereich von Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch werden Aussagen nicht selten vorschnell als „glaubhaft“ gewertet – obwohl die tatsächliche Entstehung dieser Aussagen hochkomplex ist. Häufig spielt nicht nur bewusste Täuschung eine Rolle, sondern auch psychische Überlagerungen, Wunschbilder, soziale Einflüsse oder therapeutische Dynamiken.

Viele dieser Mechanismen sind weder für Ermittlungsbehörden noch für Gerichte auf den ersten Blick erkennbar – umso mehr braucht es eine Verteidigung, die weiß, wie solche Aussagen entstehen, sich wandeln und schließlich zur Anklage führen. Und genau hier liegt unsere Stärke: Wir greifen auf über fünfzehnjährige Spezialisierung, über 10.000 bearbeitete Sexualstrafverfahren und umfangreiche forensische Erfahrung zurück – als Verteidiger, Fachautor und Dozent zum Sexualstrafrecht.

Unser Fokus liegt dabei stets auf der Differenzierung: Zwischen echter Erinnerung und Pseudoerinnerung. Zwischen freier Aussage und suggerierter Erzählung. Zwischen unbeabsichtigter Missdeutung – und bewusster Konstruktion. Denn nicht jede falsche Beschuldigung ist eine Lüge – und nicht jede Lüge ist leicht zu durchschauen. Daher verdient jede Beschuldigung eine präzise und entschlossene Antwort.

Zu unserem Fallportfolio gehören unter anderem:

  • Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

  • Vergewaltigung

  • Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen

  • Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b, c StGB)

  • Heimliche Bildaufnahmen (§ 201a, § 184k StGB)

Viele Mandanten kommen über persönliche Empfehlung – andere, weil ein vorheriger Verteidiger die Komplexität des Falls unterschätzt hat. Was sie bei uns erwartet: eine rechtlich versierte, psychologisch fundierte und strategisch klar geführte Verteidigung – mit dem Ziel, die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu erzwingen: sei es die Einstellung, der Freispruch oder ein klarer Befreiungsschlag.

 

3. Kanzlei mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht

Ob anonymer Anfangsverdacht, polizeiliche Vorladung oder bereits laufende Hauptverhandlung: Wir steigen dort ein, wo andere oft schon aufgeben. Unser Anspruch ist es, Mandanten nicht nur juristisch zu vertreten – sondern in einem existenziellen Ausnahmezustand zu begleiten.

Jedes Verfahren ist einzigartig. Doch es gibt Muster – typische Fehler in der Beweisaufnahme, wiederkehrende Dynamiken bei Aussage gegen Aussage, häufige Fehlinterpretationen ärztlicher Befunde oder digitaler Kommunikation. Und genau in diesen Strukturen liegt unsere Expertise.

Ein paar ausgewählte Beispiele zeigen, wie wir arbeiten:

Kinderpornografie-Vorwurf in Kleve - Hausdurchsuchung rechtswidrig, Verfahren eingestellt

Nach einer anonymen US-Meldung wurde gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts auf Besitz kinderpornografischer Inhalte ermittelt. Grundlage war eine Zahlung an einen Dienstleister – ohne weitere Hinweise, ohne konkreten Tatnachweis. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Hausdurchsuchung an.

Unsere Verteidigung setzte frühzeitig an: Wir legten dar, dass der Zahlvorgang in keinerlei Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Inhalten stand. Die Maßnahme erwies sich als unverhältnismäßig – das Gericht erklärte die Durchsuchung für rechtswidrig, das Verfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt. Ergebnis: vollständige Entlastung.

Vergewaltigungsvorwurf gegen Feuerwehrmann – Freispruch in Gelsenkirchen

Ein Feuerwehrbeamter wurde beschuldigt, eine Kollegin vergewaltigt zu haben. Trotz fehlender objektiver Beweise wurde er suspendiert, Teile seines Gehalts eingefroren. In der Hauptverhandlung zeigten sich deutliche Widersprüche in der Aussage der angeblichen Geschädigten. Ein aussagepsychologisches Gutachten stellte alternative Motive nahe – darunter persönliche Kränkung und Konflikte im Kollegenkreis.

Das Gericht sprach den Mandanten frei. Die Suspendierung wurde aufgehoben, sämtliche Gehaltskürzungen rückabgewickelt. Die Rehabilitierung war vollständig.

Vergewaltigungsvorwurf in Frankfurt – Freispruch nach Berufung rechtskräftig

Ein vermeintlich einvernehmlicher Kontakt in einem Hotelzimmer wurde Monate später als Vergewaltigung angezeigt. Die Anklage stützte sich auf die Aussage der Belastungsperson – weitere Beweise fehlten. In der Hauptverhandlung zeigten sich Erinnerungslücken, Übertreibungen und unstimmige Abläufe. Der Freispruch wurde zunächst angefochten – doch auch in der Berufung konnte keine belastbare Beweislage hergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft zog das Rechtsmittel zurück – der Freispruch ist rechtskräftig.

Unsere Fallauswahl zeigt: Auch in scheinbar aussichtslosen Situationen gibt es Wege – mit Erfahrung, Fachkenntnis und dem klaren Willen, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

 

4. Strategisches Vorgehen

Sexualstrafverfahren erfordern mehr als juristische Routine. Sie verlangen Haltung, Präzision – und die Fähigkeit, zwischen Aufklärung und Schutz zu balancieren. In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die Folgen eines Vorwurfs so schwerwiegend, die Beweislage so dünn und die öffentliche Wahrnehmung so erbarmungslos. Genau deshalb arbeiten wir mit einem strategischen Ansatz, der juristische Klarheit mit menschlicher Sorgfalt verbindet.

Unsere Verteidigung ist kein Produkt von Zufall oder Automatismus. Jeder Fall beginnt mit einer genauen Analyse: Wo steht das Verfahren? Welche Dynamiken sind bereits in Gang gesetzt worden – polizeilich, sozial, beruflich? Welche Weichen lassen sich noch stellen – sei es durch Akteneinsicht, Gegenstrategie, Schweigegebot oder gezielte Stellungnahme?

Was uns dabei auszeichnet: Konsequenz in der Umsetzung – und persönliche Begleitung. Vom ersten Gespräch bis zur letzten Verhandlung bleibt das Mandat Chefsache. Kein Wechsel der Ansprechpartner, keine Weiterreichung an „zuständige Sachbearbeiter“, keine Standardlösungen. Wer sich in einer solchen Krise an uns wendet, darf erwarten, dass wir uns der Sache mit aller Ernsthaftigkeit annehmen – diskret, entschlossen und fokussiert.

Wir arbeiten als Kanzlei im Sexualstrafrecht mit maßgeschneiderten Verteidigungsstrategien – abgestimmt auf Persönlichkeit, Risiko und Zielrichtung. Manche Mandanten brauchen Schutz vor öffentlicher Bloßstellung. Andere suchen die Konfrontation, um sich von einer falschen Beschuldigung zu befreien. Manche zögern, sich zu wehren – aus Angst, Scham oder psychischer Überforderung. Wir hören zu, analysieren, klären auf – und treffen dann gemeinsam eine tragfähige Entscheidung.

Dabei gilt: Eine vorschnelle Einlassung kann ebenso gefährlich sein wie ein falsches Schweigen. Ein taktisch motiviertes Geständnis mag vorübergehend entlasten – zerstört aber oft die Möglichkeit einer echten Rehabilitierung. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, jede Option zu prüfen – bevor wir handeln.

Unsere Stärke liegt nicht nur im juristischen Detail – sondern in der Verbindung von Verteidigungsstrategie, Aussagepsychologie und menschlicher Erfahrung. Wer zu Unrecht beschuldigt wird, braucht mehr als nur Paragrafen. Er braucht jemanden, der ihn wirklich verteidigt.


Nikolai Odebralski Anwalt & Fachbuchautor: - Strafverteidigung im Sexualstrafverfahren

Diskret. Strategisch. Bundesweit – auch in Berlin.

Sexualstrafverfahren stellen Betroffene vor extreme Herausforderungen – juristisch wie menschlich. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die nicht nur Paragraphen kennt, sondern auch das Verfahren als Ganzes versteht: von der Aussageanalyse bis zur Vermeidung öffentlicher Eskalation.

Unsere Kanzlei mit Sitz in Essen ist seit über 15 Jahren auf Sexualstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit – auch vor den Gerichten in Berlin. Mit fachlicher Tiefe, psychologischem Know-how und einem klaren Ziel: das Verfahren dort zu stoppen, wo es möglich ist – und dort zu kämpfen, wo es nötig ist.

Für eine diskrete Ersteinschätzung erreichen Sie uns telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de.