Rechtsanwalt für Sexualdelikte

Sexualstrafrecht bundesweit

Falscher Vergewaltigungsvorwurf – Wenn aus einer Lüge ein Albtraum wird

Manchmal reicht ein einziger Satz – eine Behauptung, beiläufig ausgesprochen oder bewusst konstruiert – und ein Leben gerät ins Wanken. Wer plötzlich beschuldigt wird, eine Vergewaltigung begangen zu haben, verliert oft über Nacht alles, was zuvor selbstverständlich war: das Vertrauen des Umfelds, den Respekt der Kollegen, den eigenen inneren Halt.

All das, obwohl noch kein Urteil gesprochen wurde.

In keinem anderen Bereich wirkt der bloße Vorwurf so vernichtend wie im Sexualstrafrecht. Es genügt die Aussage eines Menschen – und aus einem unbescholtenen Bürger wird ein Beschuldigter. Der Moment, in dem der Brief von der Polizei oder der Anruf vom Kommissariat kommt, ist oft der Beginn eines Albtraums, den sich Außenstehende kaum vorstellen können.

Doch: Ein solcher Vorwurf bedeutet nicht das Ende. Es ist der Beginn eines Kampfes – um die Wahrheit, um Gerechtigkeit, um die eigene Würde.

 

1. Anzeige wegen Vergewaltigung – und ich bin unschuldig

„Das kann nicht wahr sein.“ – So oder so ähnlich reagieren viele Mandanten, wenn sie zum ersten Mal mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert werden. Die Fassungslosigkeit ist groß. Noch größer die Angst. Denn wer weiß, dass er sich nichts hat zuschulden kommen lassen, begreift kaum, wie es so weit kommen konnte.

Der Strafprozess unterscheidet zu Beginn nicht zwischen Wahrheit und Lüge. Er beginnt mit einer Anzeige – und er rollt los. Ob der Vorwurf haltbar ist oder nicht, spielt im ersten Moment kaum eine Rolle. Solange keine entlastenden Beweise vorliegen, laufen die Ermittlungen mit allen Mitteln. Dazu gehören Hausdurchsuchungen, die Sicherung digitaler Geräte, Vorladungen bei der Polizei – und eine soziale Brandmarkung, die oft sofort einsetzt. Noch bevor ein Gericht überhaupt auf den Plan tritt.

Was viele nicht wissen: In Sexualstrafverfahren gibt es selten objektive Beweise. Meist stehen sich zwei Menschen mit völlig unterschiedlicher Erinnerung gegenüber. Keine Zeugen. Keine Aufnahmen. Keine forensischen Spuren. Aussage gegen Aussage. In dieser Konstellation können kleinste Details entscheiden. Genau hier beginnt die Verteidigung.

Bestreiten allein reicht nicht

Viele glauben, dass ein einfaches „Das stimmt nicht“ ausreicht – vor allem dann, wenn es keine objektiven Beweise gibt. Doch genau das ist ein gefährlicher Irrtum. Denn deutsche Gerichte dürfen – und tun es auch – auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage verurteilen, wenn sie für glaubhaft gehalten wird.

In sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidet oft allein die Bewertung der Glaubwürdigkeit. Dabei spielen nicht nur die inhaltliche Stimmigkeit der Aussage eine Rolle, sondern auch Begleitumstände, persönliche Betroffenheit, frühere Verhaltensweisen, vermeintliche Widersprüche – oder eben das Fehlen solcher Widersprüche.

Ein pauschales Bestreiten überzeugt in dieser Lage nicht. Gefordert ist eine durchdachte, nachvollziehbare und in sich stimmige eigene Darstellung. Eine, die zeigt: Der Vorwurf passt nicht zur Realität – weder inhaltlich, noch psychologisch.

In unserer Kanzlei setzen wir genau hier an. Wir arbeiten mit aussagepsychologischen Methoden, analysieren die belastende Aussage auf interne Brüche, emotionale Übersteuerungen, suggestive Einflussfaktoren. Wir hinterfragen, wie die Erinnerung entstanden ist, wie sich ihre Darstellung über Zeit entwickelt hat – und welche Motive möglicherweise im Hintergrund stehen. Die Aussagepsychologie liefert hier wichtige Anhaltspunkte, etwa zu Erinnerungslücken, suggestiver Befragung oder emotionaler Überlagerung. Denn eine subjektiv als „wahr“ empfundene Aussage ist nicht automatisch zuverlässig – und nicht jede Erinnerung ist eine Tatsache.

Unser Ziel: Ihre Version so plausibel und tragfähig darzustellen, dass sie im Gerichtssaal Bestand hat – gegen einen Vorwurf, der sonst allein durch seine Wucht wirken könnte.

Wenn der Verdacht zum Verfahren wird

Sobald die Strafanzeige gestellt ist, nimmt das Verfahren Fahrt auf – oft schneller, als man denkt. Die Polizei beginnt zu ermitteln, digitale Geräte werden ausgewertet, die Staatsanwaltschaft beantragt Maßnahmen wie Hausdurchsuchung oder DNA-Abgleich. Doch wer in dieser Phase denkt, er könne „die Sache schnell aufklären“, läuft Gefahr, alles noch schlimmer zu machen.

Viele Beschuldigte wollen aus Angst oder falschem Pflichtgefühl zur Polizei gehen, um „nur mal ihre Sicht zu erklären“. Was dabei übersehen wird: Jede unvorbereitete Aussage kann sich später gegen Sie richten. Gerade in Sexualstrafverfahren werden früh gemachte Fehler von der Justiz nicht selten als „indirektes Schuldeingeständnis“ gewertet – selbst wenn es sich um missverständliche Formulierungen oder unbedachte Aussagen handelt.

Der erste richtige Schritt ist deshalb: Ruhe bewahren und sich anwaltlich vertreten lassen – von jemandem, der die Strukturen und Fallstricke genau kennt.

Wir übernehmen in solchen Situationen sofort die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragen Akteneinsicht, sichern Beweismittel und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihnen passt – rechtlich und menschlich.

Denn nicht jeder kann offensiv auftreten und nicht jeder fühlt sich mit einem vollständigen Schweigen wohl. Eine guter Rechtsanwalt für Sexualdelikte erkennt genau das – und führt Sie so durch das Verfahren, dass Sie sich auf eines verlassen können: Ihre Stimme zählt. Aber nur, wenn sie richtig eingesetzt wird.

Wiedergutmachung

Ein Freispruch ist zwar ein juristischer Erfolg – aber oft kein emotionaler. Denn was bleibt, ist der Makel. Die Erfahrung, verdächtigt worden zu sein. Das Wissen, dass andere hinter vorgehaltener Hand über einen sprechen. Der seelische Schaden ist oft noch gewaltiger als der rechtliche und er endet nicht mit dem Urteil.

Deshalb endet unsere Arbeit nicht mit dem Schluss der Hauptverhandlung. Wir denken weiter – und zwar an das, was viele übersehen - Ihre Rehabilitierung:

  • die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Polizei und Justiz,

  • der Widerspruch gegen eine rechtswidrige Speicherung,

  • die Wiederherstellung Ihres öffentlichen Rufs,

  • und in schweren Fällen: die rechtliche Aufarbeitung der Falschbeschuldigung, mehr dazu später.

Denn es kann nicht sein, dass jemand in das Zentrum einer schweren Anschuldigung gerät – und derjenige, der die falsche Beschuldigung bewusst ausgesprochen hat, ohne Konsequenzen davon kommt.

Wenn Sie das möchten, kämpfen wir auch dafür: Dass am Ende nicht nur Ihre Unschuld feststeht, sondern auch der Ruf und die Würde, die Ihnen zustehen.

 

2. Schadensersatz infolge falscher Anschuldigungen?

Wer nachweislich zu Unrecht eines Sexualdelikts beschuldigt wurde, hat nicht nur Anspruch auf Gerechtigkeit – sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Entschädigung.

Wenn sich herausstellt, dass der Vorwurf bewusst falsch erhoben wurde – aus Eifersucht, Rache oder taktischen Gründen, etwa in einem Sorgerechtsstreit –, besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die Falschbeschuldigerin oder den Falschbeschuldiger vorzugehen.

Das umfasst zum Beispiel:

  • Schmerzensgeld wegen Rufschädigung, seelischer Belastung oder beruflicher Nachteile

  • Schadensersatz für konkrete materielle Verluste (z. B. Jobverlust, Verdienstausfall)

  • zivilrechtliche Unterlassungsklagen, um weitere Äußerungen zu stoppen

Gleichzeitig prüfen wir, ob eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) möglich und sinnvoll ist.

Wichtig ist dabei immer: Es geht nicht um Rache, sondern um ein Zeichen. Ein Zeichen dafür, dass sich niemand ohne Folgen derartiger Mittel bedienen darf.

 

3. Was am Ende wirklich zählt

Ein Verfahren wegen sexueller Handlungen, insbesondere bei einem Vorwurf wie Vergewaltigung, durchzustehen – selbst wenn es mit einem Freispruch endet – hinterlässt Spuren. Nicht nur in den Akten, sondern im Leben. Im Beruf. Im Innersten.

Viele Betroffene berichten von einem bleibenden Gefühl der Unsicherheit:

Von schlaflosen Nächten, von Isolation, von der Angst, nie wieder so gesehen zu werden wie vorher. Ein Freispruch ist ein Sieg – ja. Aber nicht automatisch eine Rückkehr zur Normalität.

Deshalb ist es unser Ziel, dass Sie mehr zurückbekommen als einen Freispruch.

Wir möchten, dass Sie wieder sicher auftreten können. Dass Ihre Stimme wieder Gewicht hat und dass Sie nicht allein dastehen, um das eigene Leben zurückzuerlangen.

Mit einem Verteidigungskonzept, das juristisch präzise ist, menschlich verständnisvoll und taktisch durchdacht. Mit dem Mut, unangenehme Wahrheiten offen anzusprechen.

Wenn am Ende nicht nur Ihre Unschuld festgestellt, sondern auch Ihre Würde wiederhergestellt wurde – dann haben wir unser Ziel erreicht.

 

4. Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung

Um dieses Ziel zu erreichen, stehen unsere Mandanten oft vor der Frage:

„Soll ich selbst Anzeige erstatten?“

Die Antwort lautet: Nicht immer. Aber manchmal ist es dringend geboten.

Die falsche Verdächtigung nach § 164 StGB ist kein Bagatelldelikt. Sie kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden – in besonders schweren Fällen sogar darüber hinaus. Doch nicht jede Falschbeschuldigung lässt sich strafrechtlich belegen. Es braucht klare Anhaltspunkte dafür, dass die Anzeige wider besseres Wissen erstattet wurde. Emotionale Verletzungen, widersprüchliche Erinnerungen oder Enttäuschung reichen allein nicht aus.

Deshalb prüfen wir jeden Fall genau:

  • Gab es erkennbare Motive für die Falschbeschuldigung – z. B. Eifersucht, Rache, eine Trennung oder ein laufender Sorgerechtsstreit?

  • Gibt es objektive Widersprüche in der Aussage?

  • Lässt sich nachweisen, dass die Aussage konstruiert oder abgesprochen war?

  • Ist ggf. ein aussagepsychologisches Gutachten geeignet, um Zweifel an der Belastsungsschilderung fachlich zu belegen?

Wenn diese Punkte erfüllt sind, erstatten wir – als Teil eines strategisch abgestimmten Verteidigungskonzepts – eine Gegenanzeige. Nicht als Reaktion aus Wut. Sondern, um ein klares Zeichen zu setzen:

Wer die Strafjustiz für persönliche Zwecke missbraucht, gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat – und darf damit nicht ungestraft davonkommen.


Nikolai Odebralski Anwalt & Fachbuchautor: - Strafverteidigung im Sexualstrafverfahren

Falscher Vergewaltigungsvorwurf – was tun, wenn plötzlich die eigene Existenz auf dem Spiel steht?

Wie fundierte Strafverteidigung schützen kann, zeigt sich oft schon in den ersten Schritten. Je früher die Weichen richtig gestellt werden, desto eher lässt sich Schaden abwenden – juristisch wie menschlich.

Wenden Sie sich für ein erstes Beratungsgespräch bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de direkt an mich.