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Strafrecht

Ist Revenge Porn ohne Einwilligung strafbar?

Wenn intime Bilder ohne Einwilligung geteilt werden, zählt vor allem, wie schnell Anzeige und Löschung möglich sind. Passt der Vorfall nicht zur Einwilligung, prüfen wir Strafanzeige und Löschungsanspruch zeitnah.

Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiRechtsanwalt Nikolai OdebralskiExperte SexualstrafrechtSeit 2010 im Einsatz
Fall vertraulich prüfen lassenZur Antwort

Ist Revenge Porn ohne Einwilligung strafbar?
Aktualisiert: 27. August 2026Geprüft von Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiLesezeit: 7 Min
AuszeichnungAusgezeichnet als Top Anwalt 2026 für Sexualstrafrecht, F.A.Z.-Institut, 10.09.2025520 Bewertungen bei anwalt.de (5,0 ★)595 Bewertungen bei google.com (5,0 ★)182 Bewertungen bei ProvenExpert (5,0 ★)
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Ist das Weiterleiten intimer Aufnahmen strafbar? Wer private Fotos oder Videos einer anderen Person ohne deren Einwilligung verbreitet, macht sich in Deutschland strafbar und riskiert eine Anzeige, die zur Verurteilung führen kann. Seit 2021 stellt § 184k StGB dieses Verhalten ausdrücklich unter Strafe: Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wenn intime Aufnahmen von Ihnen ohne Einwilligung geteilt oder weitergeleitet wurden, gilt das in Deutschland als Straftat, die neben strafrechtlicher Verfolgung auch zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung und Schadensersatz auslösen kann. Im Folgenden klären wir, wann der Straftatbestand greift, welche Schritte Betroffene einleiten können und welche weiteren Rechte das Gesetz vorsieht.

Praxisfall · Ausgangslage

Eine berufstätige Person bemerkt, dass intime Aufnahmen aus einer abgeschlossenen Beziehung auf einer öffentlich zugänglichen Plattform abrufbar sind. Die Bilder waren ausschließlich für den privaten Rahmen bestimmt gewesen. Kein Gespräch hatte stattgefunden, keine Zustimmung war erteilt worden. Was jetzt rechtlich möglich ist und wie schnell gehandelt werden sollte, beantwortet dieser Beitrag.

Wer entdeckt, dass intime Aufnahmen ohne die eigene Zustimmung im Umlauf sind, steht vor einer Situation, in der rechtliche Schritte schnell zählen. Das Strafrecht bietet seit 2021 eine klare Handhabe: § 184k StGB stellt das Verbreiten solcher Aufnahmen unter Strafe. Daneben eröffnet das Zivilrecht Ansprüche auf Löschung, Unterlassung und Schadensersatz, die auch gegenüber Plattformbetreibern durchgesetzt werden können.

Ein Blick in die gesetzliche Grundlage zeigt, welche Handlungen genau erfasst sind und wer sich strafbar macht.

Was das Gesetz konkret verbietet und welche Strafe droht (§ 184k StGB)

Um zu verstehen, wann sich jemand strafbar macht, lohnt ein Blick direkt ins Gesetz.

Um zu verstehen, wann sich jemand strafbar macht, lohnt ein Blick direkt ins Gesetz.

Welche Einordnung jetzt zählt

§ 184k StGB schützt den Intimbereich vor dem unerlaubten Verbreiten von Bildaufnahmen. Der Tatbestand erfasst, wer eine Aufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person zeigt oder sie bei sexuellen Handlungen darstellt, einer dritten Person zugänglich macht oder weiterleitet, ohne dass die abgebildete Person darin eingewilligt hat.

Welche Einordnung jetzt zählt

§ 184k StGB

Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Strafbar ist sowohl das öffentliche als auch das nichtöffentliche Zugänglichmachen. Ein Schadensnachweis ist nicht erforderlich. Einwilligung in die Entstehung der Aufnahme schützt nicht vor Strafbarkeit der anschließenden Weitergabe.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Ein wesentlicher Punkt: Dass die Aufnahme ursprünglich einvernehmlich entstand, ist für die Strafbarkeit der Weitergabe ohne Bedeutung. Wer ein gemeinsam aufgenommenes Foto oder Video danach ohne Zustimmung teilt, macht sich trotzdem strafbar.

Was vor dem nächsten Schritt geprüft werden sollte

Neben § 184k StGB kommt in bestimmten Fällen § 201a StGB in Betracht, der das unbefugte Anfertigen und Verbreiten von Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich schützt. Beide Normen können nebeneinander anwendbar sein.

Doch was bedeutet das konkret für die häufigsten Fallkonstellationen in der Praxis?

Welche Handlungen sind strafbar? Fallgruppen und Voraussetzungen im Überblick

Genau hier wird es praktisch: Aus der vorherigen Ebene folgt, welche Nachweise jetzt zählen.

Für eine Strafbarkeit nach § 184k StGB genügt Vorsatz. Der Täter muss wissen, dass keine Einwilligung vorliegt. Weder eine Schädigungsabsicht noch ein persönlicher Vorteil aus der Handlung sind erforderlich.

Was gilt bei Drohungen mit der Veröffentlichung?

Wird eine Person damit bedroht, dass Material veröffentlicht wird, wenn sie bestimmte Forderungen nicht erfüllt, greift neben § 184k StGB häufig auch der Nötigungstatbestand des § 240 StGB. Solche Konstellationen, die unter dem Begriff „Sextortion“ bekannt sind, können strafrechtlich besonders schwer wiegen.

Wurden Aufnahmen von Ihnen ohne Ihre Zustimmung verbreitet oder werden Sie damit bedroht? Wir prüfen Ihren Fall und besprechen das weitere Vorgehen vertraulich.

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Was sollten Betroffene sofort tun?

Das bedeutet für den nächsten Abschnitt: Nicht der Fehler allein entscheidet, sondern seine Begründung. Vertiefend hilft Schweigerecht vor Gericht weiter.

Gerade bei der Beweissicherung sind Betroffene auf sich gestellt, wenn sie nicht rasch handeln. Plattformbetreiber löschen gemeldete Inhalte bisweilen innerhalb weniger Stunden. Wer vorher keinen Screenshot gesichert hat, verliert damit wichtige Beweise.

Erste Schritte für Betroffene

01Screenshots und Beweise sichern, bevor Inhalte gelöscht oder verschoben werden (Datum, URL, Zeitstempel dokumentieren)
02Inhalte auf der jeweiligen Plattform melden und Löschung verlangen
03Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten
04Anwaltliche Beratung einholen, um zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen
05Beweise nicht selbst löschen, bevor sie gesichert sind
06Das berufliche oder soziale Umfeld vorerst nicht einbeziehen, solange das Verfahren läuft

Wie lange hat man Zeit für eine Strafanzeige?

Die Verjährungsfrist für § 184k StGB beträgt fünf Jahre. Betroffene stehen daher nicht unter unmittelbarem zeitlichem Druck, was die Anzeige selbst betrifft. Frühzeitiges Handeln ist dennoch sinnvoll, weil Inhalte im Netz schnell weiterverbreitet werden und Beweise rasch verloren gehen können.

Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Betroffene?

Auf dieser Grundlage lässt sich die Fristfrage sicher einordnen. Als fachlicher Anschluss passt Wahl des Strafverteidigers.

Neben dem Strafrecht bietet das Zivilrecht eigenständige Ansprüche. Das unerlaubte Verbreiten intimer Aufnahmen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und löst Ansprüche nach §§ 823, 1004 BGB aus.

Welche Belege jetzt gesichert werden sollten

Das Recht am eigenen Bild gehört zum Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und genießt verfassungsrechtlichen Schutz nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Es schützt den Einzelnen vor der unkontrollierten Verbreitung von Abbildungen aus dem Intimbereich, auch wenn diese ursprünglich freiwillig entstanden sind.

Unterlassung: Täter und Plattformbetreiber können auf Unterlassung weiterer Verbreitung in Anspruch genommen werden. Beseitigung: Betroffene können die Löschung aller verbreiteten Inhalte verlangen. Schadensersatz: Neben materiellem Schaden ist auch immaterieller Schadensersatz möglich, der nicht an den Nachweis konkreter finanzieller Einbußen gebunden ist.Der Anspruch auf Schadensersatz richtet sich gegen die Person, die das Material verbreitet hat.

Welche Frist praktisch relevant ist

Unter bestimmten Voraussetzungen haften auch Plattformbetreiber, die ihrer Löschpflicht nicht nachkommen.

Sind Plattformbetreiber zur Löschung verpflichtet?

Daraus folgt der nächste Schritt: Die Unterlagen müssen so geordnet werden, dass Anspruch, Frist und mögliche Reaktion tragfähig eingeordnet werden können.

Plattformbetreiber tragen eine eigene Verantwortung. Nach dem Digital Services Act (DSA) und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) müssen sie offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach einer Meldung unverzüglich entfernen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, haften sie für weiteren Schaden, der durch das Verbleiben des Materials entsteht.

Wichtig bei Plattform-Meldungen

Eine Meldung bei der Plattform ist kein Ersatz für eine Strafanzeige. Beide Wege verlaufen parallel und ergänzen sich. Wer nur die Plattform informiert, gibt der verantwortlichen Person möglicherweise Zeit, Beweise zu vernichten.

In der Praxis empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen: Plattform-Meldung und Strafanzeige gleichzeitig, bei Bedarf ergänzt durch eine einstweilige Verfügung, um die sofortige Löschung gerichtlich durchzusetzen.

Wie die nächste Einordnung sicher bleibt

Prüfen Sie zuerst, welcher Vorwurf konkret im Raum steht, welche Aussage ihn trägt und welche Beweismittel wirklich vorhanden sind. Erst danach lässt sich entscheiden, ob Anzeige, Strafantrag, Akteneinsicht oder Verteidigungsschritt sinnvoll vorbereitet werden sollte.

§ 201a STGB: amtliche Fassung

Die verlinkte amtliche Fassung ist eine Primärquelle für die im Beitrag genannten Normen. Welche Rechtsfolge sich ergibt, hängt von den konkreten Umständen und Unterlagen ab.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Häufige Fragen

Im nächsten Schritt geht es darum, die häufigsten Anschlussfragen einzuordnen.

Macht sich auch strafbar, wer das Material nur weiterleitet?

Ja. § 184k StGB erfasst ausdrücklich das Weiterleiten, nicht nur das ursprüngliche Hochladen. Wer ein intimes Foto per Messenger oder E-Mail an Dritte schickt, macht sich genauso strafbar wie diejenige Person, die es zuerst veröffentlicht hat.

Was gilt, wenn die Aufnahme im Ausland hochgeladen wurde?

Deutsches Strafrecht ist anwendbar, wenn die betroffene Person in Deutschland lebt oder das Material hier abrufbar ist. Zivilrechtliche Ansprüche können dann ebenfalls vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden, auch wenn die Plattform im Ausland betrieben wird.

Kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden?

Ja. Wenn Gefahr im Verzug besteht, kann das zuständige Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, die die sofortige Entfernung des Materials anordnet. Dieser Weg ist besonders dann sinnvoll, wenn eine weitere Verbreitung droht oder die Plattform nicht auf eine Meldung reagiert.

Hilft eine Anzeige auch dann, wenn der Täter unbekannt ist?

Ja. Ermittlungsbehörden können über IP-Adressen, Metadaten und Auskunftsersuchen an Plattformbetreiber oft die verantwortliche Person identifizieren. Eine Anzeige ist auch dann sinnvoll, wenn Betroffene den Täter nicht kennen.

Was Betroffene mitnehmen sollten: Drei zentrale Punkte

Doch was bleibt am Ende als konkrete Handlungsregel?

Welche Einordnung jetzt zählt

Das Verbreiten intimer Aufnahmen ohne Einwilligung ist in Deutschland eine Straftat nach § 184k StGB. Betroffene haben das Recht, Anzeige zu erstatten und die verantwortliche Person strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Ein Schadensnachweis ist dafür nicht erforderlich.

Welche Belege jetzt gesichert werden sollten

Das Zivilrecht bietet zusätzliche Hebel: Unterlassung, Löschung und Schadensersatz können parallel zur Strafanzeige durchgesetzt werden, auch gegenüber Plattformbetreibern, die ihrer Löschpflicht nicht nachkommen.

Schnelles Handeln und eine sorgfältige Beweissicherung sind entscheidend. Je früher Schritte eingeleitet werden, desto besser lässt sich eine weitere Verbreitung verhindern und desto mehr Optionen bleiben offen.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns die Situation. Wir besprechen vertraulich, welche Schritte rechtlich möglich sind und wie wir gemeinsam vorgehen können.

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Im Sexualstrafrecht trägt nicht die moralische Bewertung den Vorwurf, sondern die Akte: Aussagen, Ort, Ablauf, Wahrnehmung und Vorsatz müssen konkret belegbar sein.

Im Sexualstrafrecht trägt nicht die moralische Bewertung den Vorwurf, sondern die Akte: Aussagen, Ort, Ablauf, Wahrnehmung und Vorsatz müssen konkret belegbar sein.

Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 184k StGB
  2. § 201a STGB: amtliche Fassung
  3. § 240 StGB
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Autor

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren. Seit 2010 betreut Rechtsanwalt Nikolai Odebralski jedes Mandat persönlich, mit über 800 begleiteten Fällen jährlich.

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