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Strafrecht

Ist pornografischer KI-Deepfake ohne Einwilligung strafbar?

Taucht das eigene Gesicht ungefragt in sexuellem Videomaterial auf, laufen Fristen für Strafanzeige und Löschung sofort. Passt das Material nicht zu den Fakten, prüfen wir Beweise, Fristen und nächste Schritte.

Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiRechtsanwalt Nikolai OdebralskiExperte SexualstrafrechtSeit 2010 im Einsatz
Fall vertraulich prüfen lassenZur Antwort

Ist pornografischer KI-Deepfake ohne Einwilligung strafbar?
Aktualisiert: 27. August 2026Geprüft von Rechtsanwalt Nikolai OdebralskiLesezeit: 7 Min
AuszeichnungAusgezeichnet als Top Anwalt 2026 für Sexualstrafrecht, F.A.Z.-Institut, 10.09.2025520 Bewertungen bei anwalt.de (5,0 ★)595 Bewertungen bei google.com (5,0 ★)182 Bewertungen bei ProvenExpert (5,0 ★)
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Ist ein intimer KI-Deepfake ohne Zustimmung strafbar? Wer solche Bilder oder Videos erstellt oder verbreitet, riskiert eine Strafanzeige und bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. § 184k StGB schützt Betroffene auch dann, wenn das Material digital manipuliert oder vollständig KI-generiert ist. Zivilrechtlich ist zusätzlich Schadensersatz möglich.

Sie haben pornografisches Material entdeckt, in dem Ihr Gesicht eingefügt wurde, oder fragen sich, ob das ohne Einwilligung strafbar ist? KI-generierte Inhalte fallen ebenfalls unter das Strafrecht; daneben ist zivilrechtlicher Schadensersatz möglich. Im Folgenden klären wir, welche Handlungen strafbar sind, welche Rechte Betroffene haben und was bei einer Strafanzeige zu beachten ist.

Praxisfall · Ausgangslage

Eine Frau erfährt durch eine Bekannte, dass Bildmaterial mit ihrem Gesicht auf einer öffentlich zugänglichen Plattform kursiert. Als sie selbst nachschaut, sieht sie pornografische Sequenzen, für die jemand ihre öffentlichen Profilfotos als Vorlage für eine KI-Anwendung genutzt hat. Sie hat nie eingewilligt und kennt den Täter nicht. Das Material ist weiterhin abrufbar, und mit jeder Stunde steigt die Zahl derjenigen, die es gesehen haben könnten.

Was ist ein pornografischer Deepfake, und welche Norm des Strafgesetzbuches gilt?

Ein Blick in das Strafgesetzbuch zeigt, wie praezise das Gesetz dieses Verhalten heute erfasst.

Ein pornografischer Deepfake ist digitales Bild- oder Videomaterial, das durch KI-gestützte Bildmanipulation so verändert wird, dass eine erkennbare reale Person in sexuellen Handlungen dargestellt wird. Dabei muss kein Originalfoto aus dem intimen Bereich existieren: Auch öffentlich zugängliche Portraitaufnahmen aus sozialen Netzwerken genügen als Ausgangsmaterial.

Welche Einordnung jetzt zählt

Das Strafgesetzbuch erfasst diesen Sachverhalt heute ausdrücklich. § 184k StGB stellt die Herstellung und Verbreitung solcher Aufnahmen unter Strafe, wenn sie eine erkennbare Person ohne deren Einwilligung in einem sexuellen Kontext zeigen. Die Vorschrift erfasst ausdrücklich digitale Fälschungen und schließt damit eine Lücke, die für KI-generierte Inhalte ohne klare gesetzliche Grundlage bestand.

Verhältnis zu § 201a StGB

Ergänzend greift § 201a StGB, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt. Beide Normen können je nach Sachverhalt nebeneinander anwendbar sein. Der Strafrahmen beider Vorschriften sieht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Welche Einordnung jetzt zählt

Das Gesetz schützt damit das Recht jeder Person, selbst darüber zu bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Aufnahmen von ihr erstellt oder veröffentlicht werden.

Erstellen, Verbreiten, Besitzen: Welche Handlungen sind konkret strafbar?

Genau hier wird es praktisch: Aus der vorherigen Ebene folgt, welche Nachweise jetzt zählen.

Welche Einordnung jetzt zählt

§ 184k StGB

§ 184k StGB erfasst das Herstellen, Übertragen, Anbieten und Zugänglichmachen von pornografischen Darstellungen, die eine erkennbare Person zeigen, ohne dass diese eingewilligt hat. Die Strafbarkeit tritt auch dann ein, wenn das Material vollständig KI-generiert ist und kein tatsächliches Nacktbild der Person existiert, sofern die betroffene Person für Dritte identifizierbar bleibt.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Das Tatbestandsmerkmal der Erkennbarkeit ist dabei entscheidend. Es reicht aus, dass das soziale Umfeld der betroffenen Person das Gesicht zuordnen kann. Eine öffentliche Bekanntheit wird nicht vorausgesetzt.

Was ist mit dem Teilen auf Plattformen oder in Gruppen?

Wer Deepfake-Material weitersendet, in Messenger-Gruppen teilt oder auf Plattformen hochlädt, macht sich ebenfalls strafbar. Die Strafbarkeit ist nicht auf den ursprünglichen Ersteller beschränkt. Auch die bloße Veranlassung, einen Dritten zur Erstellung zu bewegen, kann den Tatbestand erfüllen.

Strafantrag muss in der Regel innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem die betroffene Person von der Tat und dem Täter Kenntnis erlangt hat. Das Verpassen dieser Frist kann die strafrechtliche Verfolgung ausschließen.

Fall vertraulich prüfen lassen: Wenn Sie auf pornografisches Material gestoßen sind, in dem Sie erkennbar abgebildet werden, besprechen wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten und die nächsten Schritte.

Fall jetzt prüfen lassen

Wer kann sich strafbar machen, und welche Handlungen fallen unter welche Norm?

Das bedeutet für den nächsten Abschnitt: Nicht der Fehler allein entscheidet, sondern seine Begründung. Vertiefend hilft Schweigerecht vor Gericht weiter.

Tathandlungen und Strafbarkeit im Überblick

Handlung Einschlägige Norm Strafrahmen
Deepfake herstellen § 184k StGB bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Material verbreiten oder teilen § 184k StGB bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Material öffentlich zugänglich machen § 184k StGB bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Aufnahmen aus echtem Intimbereich § 201a StGB bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Bedrohung mit Veröffentlichung § 241 StGB bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Plattformbetreiber, die nach einer klaren Meldung nicht handeln, setzen sich zivilrechtlichen Ansprüchen aus. Für Privatpersonen, die Material nur kurzfristig empfangen haben, hängt die Strafbarkeit von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Besitz ohne Weitergabe

Der bloße Besitz von pornografischem Deepfake-Material, das eine erkennbare Person zeigt, ist nach geltendem Recht anders zu bewerten als das Erstellen oder Verbreiten. Dennoch können aus dem Besitz zivilrechtliche Löschansprüche und Unterlassungsansprüche entstehen.

Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Betroffene?

Auf dieser Grundlage lässt sich die Fristfrage sicher einordnen. Als fachlicher Anschluss passt Wahl des Strafverteidigers.

Neben der Strafanzeige eröffnet das Zivilrecht eigenständige Ansprüche. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1, 2 GG in Verbindung mit § 823 BGB schützt das Recht am eigenen Bild und die sexuelle Selbstbestimmung.

Welche Frist praktisch relevant ist

Zivilrechtliche Ansprüche im Überblick: Unterlassungsanspruch gegen weitere Verbreitung, Löschungsanspruch gegenüber Ersteller und Plattform, Schadensersatz für materielle Schäden sowie Schmerzensgeld für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens durchgesetzt werden.Plattformen sind über die europäische Digital Services Act (DSA) verpflichtet, auf Meldungen zu reagieren und rechtswidrige Inhalte zu entfernen.

Welche Frist praktisch relevant ist

Ein schriftlicher Hinweis mit genauer Beschreibung des Materials und einem Nachweis der eigenen Identität ist der erste praktische Schritt.

Was sollten Betroffene sofort tun?

Daraus folgt der nächste Schritt: Die Unterlagen müssen so geordnet werden, dass Anspruch, Frist und mögliche Reaktion tragfähig eingeordnet werden können.

Welche Frist praktisch relevant ist

Sofortmaßnahmen bei pornografischen Deepfakes

01Bildschirmaufnahmen des Materials mit sichtbarer URL und Datum sichern, bevor es gelöscht wird
02Plattform schriftlich und nachweisbar zur Löschung auffordern (DSA-Meldung)
03Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstatten
04Strafantragsfrist im Blick behalten: drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter
05Nachweise über Verbreitung dokumentieren (Links, Gruppen, Weiterleitungen, Zeitstempel)
06Keine direkte Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter ohne rechtliche Begleitung
07Zivilrechtliche Ansprüche parallel zur Strafanzeige anwaltlich prüfen lassen

Wie die nächste Einordnung sicher bleibt

Prüfen Sie zuerst, welcher Vorwurf konkret im Raum steht, welche Aussage ihn trägt und welche Beweismittel wirklich vorhanden sind. Erst danach lässt sich entscheiden, ob Anzeige, Strafantrag, Akteneinsicht oder Verteidigungsschritt sinnvoll vorbereitet werden sollte.

§ 201a STGB: amtliche Fassung

Die verlinkte amtliche Fassung ist eine Primärquelle für die im Beitrag genannten Normen. Welche Rechtsfolge sich ergibt, hängt von den konkreten Umständen und Unterlagen ab.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Häufige Fragen

Im nächsten Schritt geht es darum, die häufigsten Anschlussfragen einzuordnen.

Ist das Material strafbar, wenn mein Gesicht erkennbar ist, der Rest aber vollständig KI-generiert?

Ja. § 184k StGB erfasst ausdrücklich digitale Fälschungen. Es kommt nicht darauf an, ob ein echtes Nacktbild der Person existiert. Entscheidend ist, dass Sie als reale Person im Material identifizierbar sind.

Was passiert, wenn ich den Täter nicht kenne?

Die Polizei kann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Auskunftsverlangen an Plattformbetreiber und Internetzugangsanbieter stellen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt ist möglich und sinnvoll, um das Verfahren einzuleiten und behördliche Ermittlungsmaßnahmen auszulösen.

Kann ich von der Plattform direkt Schadensersatz verlangen?

Direkte Schadensersatzansprüche gegen Plattformen setzen in der Regel deren Kenntnis und anschließende Untätigkeit voraus. Wenn eine Plattform nach einem klaren Hinweis nicht reagiert, können entsprechende Ansprüche entstehen. Der Hauptansatzpunkt liegt typischerweise beim Ersteller und Verbreiter des Materials.

Gilt das auch bei privaten Messenger-Gruppen?

Ja. Die Verbreitung über private Messaging-Dienste ist ebenfalls von § 184k StGB erfasst. Das Material muss nicht öffentlich zugänglich sein, um die Strafbarkeit auszulösen. Entscheidend ist das Zugänglichmachen für Dritte ohne Einwilligung der abgebildeten Person.

Wie lange bestehen zivilrechtliche Ansprüche?

Zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren gemäß § 195 BGB, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis erlangt wurde. Der strafrechtliche Strafantrag muss dagegen innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden.

Drei Kernpunkte für Betroffene

Doch was bleibt am Ende als konkrete Handlungsregel?

Welche Belege jetzt gesichert werden sollten

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht an der Grenze zum digitalen Raum. KI-generiertes Material, das eine erkennbare Person zeigt, ist kein rechtsleerer Bereich.

Welche Belege jetzt gesichert werden sollten

Erstens: Pornografische Deepfakes ohne Einwilligung sind nach § 184k StGB strafbar. Das gilt für die Herstellung und für die Verbreitung, unabhängig davon, ob Originalaufnahmen aus dem Intimbereich existieren.

Welche Einordnung jetzt zählt

Zweitens: Die Strafantragsfrist beträgt drei Monate. Wer zu lange wartet, riskiert, dass eine strafrechtliche Verfolgung ausscheidet. Gleichzeitig sollte Beweismaterial gesichert werden, bevor Plattformen auf Löschaufforderungen reagieren.

Welche Einordnung jetzt zählt

Drittens: Neben der Strafanzeige bestehen zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung, Unterlassung und Schadensersatz. Beide Wege können parallel verfolgt werden und schließen sich nicht aus.

Welche Einordnung jetzt zählt

Achtung

Treten Sie ohne anwaltliche Begleitung nicht direkt mit dem mutmaßlichen Täter in Kontakt. Fehlgeschlagene Kontaktversuche können Ermittlungen erschweren und die eigene Beweisposition schwächen.

Ihren Fall vertraulich prüfen lassen: Schildern Sie uns die Situation. Wir prüfen Ihre strafrechtlichen und zivilrechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

Fall jetzt prüfen lassen

Im Sexualstrafrecht trägt nicht die moralische Bewertung den Vorwurf, sondern die Akte: Aussagen, Ort, Ablauf, Wahrnehmung und Vorsatz müssen konkret belegbar sein.

Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 184k StGB
  2. § 201a STGB: amtliche Fassung
  3. § 195 BGB
  4. § 241 StGB
  5. § 823 BGB
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Autor

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren. Seit 2010 betreut Rechtsanwalt Nikolai Odebralski jedes Mandat persönlich, mit über 800 begleiteten Fällen jährlich.

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