Wenn der Vorwurf alles verändert – über 10.000 Mandaten in Sexualstrafverfahren
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft oft mit voller Wucht ins private und berufliche Leben. Allein die Beschuldigung reicht aus, um das soziale Umfeld, die Familie oder die Karriere nachhaltig zu erschüttern. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die emotionale Belastung für Beschuldigte so hoch – und zugleich der Bedarf an einer durchdachten Verteidigung so entscheidend.
Als Anwalt für Sexualstrafrecht vertrete ich Beschuldigte bundesweit. Gemeinsam mit meinem Team setze ich alles daran, belastende Hauptverhandlungen zu vermeiden und das Verfahren im besten Fall diskret und außergerichtlich zu beenden.
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Mehr InformationenIm Sexualstrafrecht entscheidet häufig nicht ein objektiver Beweis – sondern eine einzelne Aussage. Gerade in Fällen von angeblicher Vergewaltigung oder sexueller Belästigung steht oft Aussage gegen Aussage. In diesen Konstellationen reicht bereits ein einziger – vermeintlich glaubhafter – Vorwurf, um Ermittlungen auszulösen, ein Berufsleben zu zerstören oder eine öffentliche Vorverurteilung in Gang zu setzen.
Wir prüfen belastende Aussagen systematisch – unter rechtlichen, psychologischen und strategischen Gesichtspunkten. Dabei orientieren wir uns an der forensisch anerkannten Methodik der aussagepsychologischen Begutachtung. Zentrales Prinzip ist das sogenannte Hypothesentestverfahren: Es wird nicht automatisch angenommen, dass eine belastende Aussage wahr ist – vielmehr werden verschiedene Erklärungsmodelle gleichrangig in den Blick genommen.
Neben der sogenannten Erlebnishypothese – also der Annahme, dass die Aussage auf tatsächlicher Erfahrung beruht – werden auch andere Möglichkeiten geprüft: etwa unbewusste Erinnerungsverzerrung, suggestive Beeinflussung, Rollenkonflikte, therapeutisch induzierte Pseudoerinnerungen oder sogar eine gezielte Falschbeschuldigung. Jede dieser Hypothesen wird mit der konkreten Aussageentwicklung abgeglichen – auf innere Konsistenz, detailgenerierende Strukturen, zeitliche Plausibilität und Abgleichbarkeit mit psychologisch typischen Erinnerungsmechanismen.
Ein belastender Vorwurf genügt rechtlich nur dann für eine Verurteilung, wenn das Gericht alle anderen plausiblen Deutungsmöglichkeiten mit nachvollziehbarer Begründung ausschließen kann. Gelingt das nicht, muss der Grundsatz gelten: im Zweifel für den Angeklagten.
Genau an diesem Punkt setzen wir an. Wir analysieren Aussagen nicht nur formal – sondern im Lichte der aktuellen aussagepsychologischen Forschung und mit dem Ziel, alternative Deutungen sichtbar zu machen. Denn nicht jede Anschuldigung ist auch ein Beweis und nicht jede belastende Aussage hält einer kritischen Überprüfung stand.
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Mehr InformationenViele Mandantinnen und Mandanten kommen über persönliche Empfehlung – andere, weil ein vorheriger Verteidiger die Komplexität des Falls unterschätzt hat. Was sie bei uns erwartet: eine rechtlich versierte, psychologisch fundierte und strategisch klar geführte Verteidigung – mit dem Ziel, die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu erzwingen: sei es die Einstellung, der Freispruch oder ein klarer Befreiungsschlag.
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Mehr InformationenSexualstrafverfahren erfordern mehr als juristische Routine. Sie verlangen Haltung, Präzision – und die Fähigkeit, zwischen Aufklärung und Schutz zu balancieren. In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die Folgen eines Vorwurfs so schwerwiegend, die Beweislage so dünn und die öffentliche Wahrnehmung so erbarmungslos. Genau deshalb arbeiten wir mit einem strategischen Ansatz, der juristische Klarheit mit menschlicher Sorgfalt verbindet.
Unsere Verteidigung ist kein Produkt von Zufall oder Automatismus. Jeder Fall beginnt mit einer genauen Analyse: Wo steht das Verfahren? Welche Dynamiken sind bereits in Gang gesetzt worden – polizeilich, sozial, beruflich? Welche Weichen lassen sich noch stellen – sei es durch Akteneinsicht, Gegenstrategie, Schweigegebot oder gezielte Stellungnahme?
Was uns dabei auszeichnet: Konsequenz in der Umsetzung – und persönliche Begleitung. Kein Wechsel der Ansprechpartner, keine Weiterreichung an „zuständige Sachbearbeiter“, keine Standardlösungen. Wer sich in einer solchen Krise an uns wendet, darf erwarten, dass wir uns der Sache mit aller Ernsthaftigkeit annehmen – diskret, entschlossen und fokussiert.
Wir arbeiten mit maßgeschneiderten Verteidigungsstrategien – abgestimmt auf Persönlichkeit, Risiko und Zielrichtung. Manche Mandanten in Berlin brauchen Schutz vor öffentlicher Bloßstellung. Andere suchen die Konfrontation, um sich von einer falschen Beschuldigung zu befreien. Manche zögern, sich zu wehren – aus Angst, Scham oder psychischer Überforderung. Wir hören zu, analysieren, klären auf – und treffen dann gemeinsam eine tragfähige Entscheidung.
Dabei gilt: Eine vorschnelle Einlassung kann ebenso gefährlich sein wie ein falsches Schweigen. Ein taktisch motiviertes Geständnis mag vorübergehend entlasten – zerstört aber oft die Möglichkeit einer echten Rehabilitierung. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, jede Option zu prüfen – bevor wir handeln.
Unsere Stärke liegt nicht nur im juristischen Detail – sondern in der Verbindung von Verteidigungsstrategie, Aussagepsychologie und menschlicher Erfahrung. Wer zu Unrecht beschuldigt wird, braucht mehr als nur Paragrafen. Er braucht jemanden, der ihn wirklich verteidigt.
Top-Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Ruhige Erklärung meiner Rechte, gezielte Akteneinsicht, dann konsequentes Handeln. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
Herr Odebralski ist ein äußerst freundlicher und fachlich äußerst kompetenter Rechtsanwalt. Ich kontaktiere sein Büro mittags telefonisch und wurde von der freundlichen und…
Ich fühlte mich nicht verurteilt. Die Strategie war klar. Schnelle Rückmeldungen und bundesweit erreichbar. Am Ende ein gutes Ergebnis.
Vielen Dank für die schnelle und freundliche Beratung. Wir hatten eine Rechtsfrage für unser Unternehmen und Herr Odebralski hat uns sofort telefonisch beraten. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren
Erfahrene Verteidigung im Sexualstrafrecht
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