Erstgespräch vereinbaren
0201 747 188 0

Falsch beschuldigt: Freispruch nach aussagepsychologischem Gutachten

30.12.2025
  • Startseite
  • Youtube
  • Falsch beschuldigt: Freispruch nach aussagepsychologischem Gutachten

Ein junger Mann wird nach Silvester wegen Vergewaltigung angezeigt. Er sagt: „Es war einvernehmlich.“ Sie sagt: „Es war gegen meinen Willen.“ Das Gericht glaubt zunächst der Zeugin – bis wir ein aussagepsychologisches Gutachten beantragen. Das Ergebnis: massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Am Ende: Freispruch.

In diesem Video zeigt Strafverteidiger Nikolai Odebralski

  • Wie leicht aus Aussage gegen Aussage eine Anklage werden kann
  • Warum ein Geständnis nicht immer die richtige Taktik ist
  • Wie ein Gutachten die Wende brachte
  • Warum spezialisierte Verteidigung im Sexualstrafrecht entscheidend ist

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bildquelle Headbild: ljubaphoto, iStockphoto

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Erfahrene Verteidigung im Sexualstrafrecht

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie uns

Mitteilungen zu unseren Verfahren & Sexualstrafrecht aktuell

Vorladung wegen sexueller Belästigung

Vorladung wegen sexueller Belästigung? Das müssen Sie jetzt wissen.

Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren: Mandant gerettet nach falschem Geständnis

Zu Unrecht verurteilt – und trotzdem freigesprochen. Ein echter Wiederaufnahmefall.

Falsch beschuldigt: Freispruch nach aussagepsychologischem Gutachten

Ein junger Mann wird nach Silvester wegen Vergewaltigung angezeigt. Er sagt: „Es war einvernehmlich.“ Sie sagt: „Es war gegen meinen Willen.“