Rechtsanwalt Nikolai Odebralski - Schwerpunkt Sexualdelikte

Anklageschrift wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung oder Kinderpornografie?

bundesweite Verteidigung in Sexualstrafverfahren

Anklageschrift wegen Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch?

 

Teilweise werden Personen von dem laufenden Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten erst durch die Zustellung einer Anklageschrift in Kenntnis gesetzt.

Hier wird den Betroffenen dann in der Regel die Möglichkeit gegeben, innerhalb von einer Woche Einwände gegen die Anklageschrift vorzubringen und gegebenenfalls entlastende Beweismittel zu benennen. Teilweise erfolgt hier - sofern es sich um schwerere Tatvorwürfe handelt - die Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen (bitte beachten Sie, dass ich die Vertretung als Rechtsanwalt in Ihrem Verfahren auch gerne im Rahmen einer Pflichtverteidigung übernehme).

Sobald Sie die Anklageschrift in den Händen halten rate ich dazu, Kontakt zu mir aufzunehmen; innerhalb der gesetzten Frist sollten Sie also umbedingt den Weg zu einem kompetenten Strafverteidiger suchen, damit man die Weichen noch möglichst frühzeitig in die richtige Richtung stellen kann.

Ich zeige dann zunächst gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Verteidigung an und beantrage Akteneinsicht. Zugleich beantrage ich, die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens so lange zurückzustellen, bis Akteneinsicht gewährt wurde.

Durch ein engagiertes Auftreten schon an dieser Stelle kann es so gelingen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzuwenden. Welchen Weg man hierbei wählt, hängt von der Situation im Einzelfall ab.

Soweit sie also eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie unter der Nummer 0201 747 188 0 oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen.

 

 

Nikolai Odebralski,

Fachanwalt für Strafrecht & Rechtsanwalt für Sexualdelikte

 

Anklageschrift erhalten wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung oder Kinderpornografie:

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Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Sexualdelikte?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten groben Überblick über den Bereich der Sexualdelikte geben und zumindest die dringendsten Fragen beantworten. Dennoch ist diese Übersicht allgemein gehalten und ersetzt in keinem Fall ein individuelles Beratungsgespräch. Eine erste Information im Internet kann ein persönliches Gespräch über den individuellen Fall nicht ersetzen.

Wenden Sie sich für ein solches bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de an mich. Gerne vereinbare ich dann einen Termin zur Erstberatung.