Rechtsanwalt Nikolai Odebralski - Schwerpunkt Sexualdelikte

Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung oder Kinderpornografie?

bundesweite Verteidigung in Sexualdelikten

Vorladung als Beschuldigter wegen Sexualstraftat

Teilweise werden Personen von einen polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten gegen sie dadurch in Kenntnis gesetzt, dass die eine sogenannte 'Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung' erhalt.

(häufiger kommt es jedoch direkt zu einer Hausdurchsuchung).

Hierin werden die Personen aufgefordert, zu einem vorgegebenen Termin auf einer in dem Schreiben genannten Dienstelle zu erscheinen und hier Angaben zu den Vorwürfen zu machen.

In diesem Termin werden die Personen dann von den Beamten zur Sache befragt. Die Befragung erfolgt aber keinesfalls neutral oder unvorbereitet. Vielmehr sind die befragenden Beamten teilweise speziell auf die Vernehmung von Beschuldigten geschult und werden werden gegebenenfalls versuchen, Sie hier in Widersprüche zu verwickeln. Zwar sind bestimmte Vernehmungsmethoden – wie beispielsweise die Anwendung von Folter – gesetzlich verboten. Erlaubt ist es aber, dem Beschuldigten Fangfragen zu stellen, oder ihm bestimmte Tatsachen zu verschweigen. Wegen der besonderen Schulung der Beamten in diesem Bereich sind diese Ihnen gegenüber im Vorteil.

Haben Sie sich hier einmal in Widersprüche verwickelt werden diese aktenkundig und das Gericht darf die Angaben voll verwerten.

Sobald sie also ein Vorladungsschreiben in den Händen halten rate ich dazu, Kontakt zu mir aufzunehmen. Ich rate Ihnen dann in der Regel davon ab, den Termin wahrzunehmen und zeige gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Verteidigung an.

Anschließend fordere ich die Ermittlungsakte – als das Ergebnis der bisherigen polizeilichen Ermittlungen – an. Hieraus geht der Kenntnisstand der Behörden hervor. Ein strategischer Vorteil von entscheidender Bedeutung, denn bevor Sie sich zu den Vorwürfen erklären, kennen Sie den Stand der Ermittlungen. Sie wissen also, was die Behörden wissen.

Soweit sie also eine derartige Vorladung erhalten haben, sollten Sie unter der Nummer 0201 / 747 188 0 oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen.

 

 

Nikolai Odebralski,

Fachanwalt für Strafrecht & Rechtsanwalt für Sexualdelikte

 

Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch, exhibitionistische Handlungen, Vergewaltigung oder Kinderpornografie:

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Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Sexualdelikte?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten groben Überblick über den Bereich der Sexualdelikte geben und zumindest die dringendsten Fragen beantworten. Dennoch ist diese Übersicht allgemein gehalten und ersetzt in keinem Fall ein individuelles Beratungsgespräch. Eine erste Information im Internet kann ein persönliches Gespräch über den individuellen Fall nicht ersetzen.

Wenden Sie sich für ein solches bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de an mich. Gerne vereinbare ich dann einen Termin zur Erstberatung.