Rechtsanwalt Nikolai Odebralski - Schwerpunkt Sexualdelikte

Nebenklage in Verfahren wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung

Opfer im Sexualstrafverfahren

Nebenklage bei Sexualdelikten

Im Strafprozess haben Opfer in der Regel lediglich die Stellung eines Zeugen. Nur über die Nebenklage haben sie die Möglichkeit an Seiten der Staatsanwaltschaft als selbstständiger Verfahrensteilnehmer mit eigenen Rechten über ihren Rechtsanwalt aktiv am Prozess teilzunehmen. Der Nebenkläger kann nur so Beweis- und Befangenheitsanträge stellen, die Einholung von Sachverständigengutachten beantragen und selbige kritisieren. Dem Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter steht ein umfassendes Fragerecht, welches dem von Verteidiger und Staatsanwalt gleichkommt zu, begründet ein Anwesenheitsrecht des Opfers für den gesamten Prozess und er hat die Möglichkeit am Ende der Hauptverhandlung ein Plädoyer zu halten. Ferner kann er Rechtsmittel wie Revision und Berufung gegen das Urteil einlegen.

Was sind die Voraussetzungen um Nebenkläger zu werden

Zunächst ist ein Antrag des Verletzten gegenüber dem Gericht erforderlich. Ferner muss Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben werden und das jeweilige Delikt, in § 395 Strafprozessordnung (StPO) genannt sein. Dies sind zum Beispiel versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Nachstellung (Stalking), längere Freiheitsberaubungen, Geiselnahme, besonders schwere Fälle der Nötigung und strafbewehrte Verstöße gegen Patent- und Urhebergesetze.

Bei schweren Folgen der Tat besteht die Möglichkeit der Nebenklage beispielsweise auch bei Delikten gegen die Ehre, fahrlässiger Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung und räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrer.

Der wichtigste Fall der Nebenvertretung liegt jedoch bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern oder sexueller Nötigung vor. In keinem Verfahren ist das Opfer so schutzbedürftig wie hier. Dies ist zum einen der Fall, weil die jeweilige Tat für das Opfer selber ein schreckliches, einschneidendes Erlebnis darstellt, welches sein Handeln und Denken noch Jahre nach der Tat beeinflusst, die äußerlich nicht sichtbaren Narben einer solchen Tat begleiten die Opfer oft ein Leben lang. Zum anderen setzt eine erfolgreiche Verteidigung aufgrund der häufigen „Aussage-gegen-Aussage“- Beweislage in der Regel voraus Zweifel gegenüber den Angaben des Opfers zu sähen und es darum dementsprechend hart verbal anzugehen.

Warum sollte ich – gerade in einem Sexualstrafverfahren – Nebenklage erheben?

Schon vor der Anklageerhebung kann ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand fungieren und dem Opfer bei der Anzeigeerstattung hilfreich sein. Neben dem psychologischen Beistand kann er hier auch schon rechtliche Hilfe leisten. So kann er die Geheimhaltung der Anschrift erreichen und durch weitere Anordnungen des Gerichts für den Schutz des Opfers vor weiteren Übergriffen sorgen. Des weiteren kann er das Opfer auf die Vernehmung durch Sachverständige, Polizei und Richter vorbereiten und über alle rechtlichen Zusammenhänge aufklären. Viele Geschädigte gehen selbstbewusster und zuversichtlicher in eine Vernehmung, wenn die Situation für sie nicht unbekannt ist und sie wissen, dass Ihnen eine vertrauenswürdige Person hierbei zur Seite steht.

Im Prozess selber kann die Nebenklage dafür sorgen, dass die Interessen des Opfers nicht in den Hintergrund treten. Denn die Staatsanwaltschaft ist keinesfalls Vertreterin des Opfers oder der Opferinteressen, sondern vertritt den Staat und agiert im Prozess auch so. Es ist oft nur durch einen Rechtsanwalt als engagierten Beistand möglich dem Druck den erfahrene Konfliktverteidiger auf Belastungszeugen aufbauen etwas entgegen zu setzen. Sollten Gericht und Staatsanwaltschaft gewisse Umstände, in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht, übersehen oder nicht ausreichend würdigen, sorgt die Nebenklage dafür, dass der jeweilige Umstand seine verdiente Aufmerksamkeit erhält. Allgemein hilft ein Beistand im Prozess enorm einer Verunglimpfung, sei es durch Korrumpierung, dem Auflegen einer Mitschuld oder reiner Diffamierung, entgegen zu wirken. Denn durch die Möglichkeit der Akteneinsicht kann durch Studium der Schriftsätze der Verteidigung schon die Marschrichtung erkannt werden und das Opfer hierauf vorbereitet werden. Ferner wird dem Nebenkläger durch das sogenannte Adhäsionsverfahren ermöglicht schon im Strafprozess Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem Angeklagten zu erstreiten. Eine nervenaufreibende, regelmäßig Jahre dauernde und im Ergebnis unsichere Klage vor der Zivilgerichtsbarkeit kann man sich so ersparen.

Spätestens im Plädoyer wird deutlich, dass die Nebenklage der einzige Prozessbeteiligte ist, der ausschließlich die Interessen des Opfers im Blick hat. Denn während die Staatsanwaltschaft hier meist eine neutrale Gesamtabwägung macht und der Verteidiger im Sinne seines Mandanten argumentiert, ist durch die Nebenklage möglich, den Blick von den Gesamtumständen wieder auf das Schicksal des Opfers zu richten. Auch nach der Hauptverhandlung kann ein Nebenklagevertreter hilfreich sein, ob durch eine realistische rechtliche Einschätzung des Urteils, dem Vorgehen gegen ein Urteil oder auch nur die Kommunikation mit Presse und Öffentlichkeit.

Die Kosten für die Nebenklage trägt im Falle seiner Verurteilung der Angeklagte, es ist jedoch auch sonst eine Kostenübernahme durch den Staat oder eine Rechtsschutzversicherung möglich.

Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten der Nebenklage und bin bereit, als Nebenklagevertreter für Sie zu agieren. In mir werden Sie nicht nur einen auf Sexualdelikte spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt finden, der aus eigener Erfahrung so ziemlich alle Tricks und Strategien der gegenüberstehenden Verteidigung kennt, sondern auch jemanden, der Ihnen Verständnis für Ihre Situation entgegenbringt und sich mit allen mitteln vor Gericht für Sie einsetzen wird. Die vertrauensvolle und diskrete Behandlung Ihrer Angelegenheit ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

 

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Sexualdelikte?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten groben Überblick über den Bereich der Sexualdelikte geben und zumindest die dringendsten Fragen beantworten. Dennoch ist diese Übersicht allgemein gehalten und ersetzt in keinem Fall ein individuelles Beratungsgespräch. Eine erste Information im Internet kann ein persönliches Gespräch über den individuellen Fall nicht ersetzen.

Wenden Sie sich für ein solches bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de an mich. Gerne vereinbare ich dann einen Termin zur Erstberatung.